2385/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim und GenossInnen
betreffend Stärkung der Korruptionsbekämpfung durch personelle Aufstockung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Wie wichtig die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist, hat sich in den vergangenen Monaten sehr deutlich gezeigt. Dies hat immer wieder zu Angriffen von politischer Seite geführt, die auf das Schärfste zurückzuweisen sind. Aktuell werden Vorfälle im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss aufgearbeitet.
Abgesehen davon, dass Österreich international verpflichtet ist, eine derartige spezialisierte Staatsanwaltschaft zu haben, können die Pläne der ÖVP, die WKStA de facto aufzulösen, gar nicht scharf genug abgelehnt werden.
Um effizient arbeiten zu können, braucht die WKStA aber mehr Personal.
Über Jahre wurde die Justiz personell und finanziell ausgehungert. Die geringfügigen Anhebungen im Budget sind leider nur Kosmetik. Im vergangenen Jahr wurde der Personalstand nur um ganze 0,2% angehoben.
Die SPÖ hat in einem Antrag bereits 100 neue StaatsanwältInnen gefordert. Im Budget 2022 sind insgesamt genau sechs zusätzliche Planstellen vorgesehen. Laut Angaben der Leiterin der WKStA brauche es alleine für diese zehn weitere Planstellen.
Aufgrund von steigenden Aufgaben, aufwändigen Verfahren und um ein effizientes Arbeiten zu ermöglichen sowie Verfahren möglichst kurz zu halten, braucht es mehr Personal.
Zum einen eben mehr Staatsanwält*innen, zum anderen ist es bei Großverfahren notwendig, Teams mit ExpertInnen zur Verfügung zu haben, die der Staatsanwaltschaft zuarbeiten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Justiz, wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Korruption ernsthaft und effizient bekämpft werden kann. Dazu ist eine entsprechende Aufstockung der Staatsanwält*innen der WKStA sowie des nicht richterlichen Personals vorzunehmen und die notwendigen budgetären Mittel dafür vorzusehen.“
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss