2393/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Gerechte Unterhaltssicherung sicherstellen
Die Covid-Pandemie hat gezeigt, dass auch in Österreich Armutsgefährdung und Mangel an sozialer Sicherheit weiter verbreitet sind als im öffentlichen Bewusstsein angenommen. Rund 20 Prozent der Kinder bis zehn Jahre sind armutsgefährdet, in alleinerziehenden Haushalten mit Kindern bis 18 Jahren sind es sogar knapp 30 Prozent. Bereits in den Wahlkämpfen 2017 und 2019 haben sich alle Parlamentsparteien für eine Reform der Unterhaltssicherung ausgesprochen und einer solchen zugesagt. Reformen im Unterhaltsrecht sind auch Teil des Regierungsprogramms, wann genau das BMJ hier endlich konkrete Punkte vorlegen wird, ist allerdings gänzlich unklar.
Die vergangenen zwei Jahre haben aber gezeigt, dass Verfahrensdauern und Lücken in der Unterhaltssicherung oftmals für Probleme sorgen und die Lösungsansätze der Regierung selten helfen. So wird zwar immer wieder Geld ausgeschüttet, allerdings nicht zielgerichtet orientiert am Bedarf einzelner Familien beziehungsweise der Kinder. Der Familienbonus wurde von 2019 auf 2020 weniger genutzt, weil weniger Eltern in Beschäftigung waren, beim Familienhärtefallfonds gibt es immer noch Probleme bei der Aufarbeitung von Anträgen. Die Regierung hat sich vorgenommen, Verfahren zu beschleunigen und in der Unterhaltssicherung Lücken zu schließen, besonders bei der Ausdehnung von Unterhaltsvorschüssen und einer Verbesserung der Einbringbarkeit. Konkret fallen darunter Unterhaltsansprüche im Falle von Haft eines Elternteils, die Abhängigkeit von Unterhaltsvorschüssen von Unterhaltstiteln oder mangelnde Akontozahlungen bei Beantragung.
2017 ging der Oberstaatsanwalt Dr. Peter Barth davon aus, dass eine Schließung der Lücken mindestens drei Jahre dauern würde. Nachdem bereits weitaus mehr Zeit vergangen ist und nicht einmal begonnen wurde, diese Lücken zu schließen, sondern lediglich die Umstände schwieriger geworden sind, ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung sich an die Arbeit macht und alte Versprechen endlich einlöst. Da Alleinerziehende finanziell höher belastet sind als Zwei-Eltern-Haushalte und auch der Familienbonus über das Steuersystem Alleinerziehende benachteiligt, ist es notwendig, eine Absicherung im Falle von nicht oder nicht ausreichend erbrachten Unterhaltsleistungen im Rahmen einer Unterhaltssicherung zu schaffen um Kinderarmut effektiv vorbeugen zu können. Immerhin kann es nicht dauerhaft sein, dass Einrichtungen wie die Volkshilfe eigene Konzepte zur Kindergrundsicherung vorstellt, im Pilotprojekt umsetzt und wissenschaftlich begleitet, während die Regierung nicht einmal auf Basis der Kinderkostenanalyse und der aktuellen gesetzlichen Regelungen den Problemaufriss zusammenfassen kann. Es wird dementsprechend höchste Zeit, dass die Regierung Wort hält und eine chancengerechte und faire Unterhaltssicherung im Rahmen der anstehenden anstehenden Kindschaftsrechtsnovelle für alle Kinder erarbeitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, eine nachhaltige Unterhaltssicherung zur Beseitigung von Kinderarmut und chancengerechter Kindheit umzusetzen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.