2395/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Bernhard, Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rahmenbedingungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Österreich steht am Beginn der größten Flüchtlingsbewegung seit Jahren und schon die ersten Wochen haben gezeigt, dass unter den ankommenden Personen besonders viele Kinder, auch unbegleitete, sind. Die Unterbringung von Kindern muss aber nach anderen Systemen funktionieren als die Unterbringung von Erwachsenen funktionieren kann. In Wien werden Pflegefamilien für unbegleitete Minderjährige gesucht, aber Freiwillige scheitern offenbar an den unterschiedlichen Ansprachestellen in den verschiedenen Bundesländern (1). Obwohl noch unklar ist, wie viele Kinder wirklich unbegleitet ankommen werden, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie diese untergebracht werden können. Konkreter, wie die Unterbringung in allen Bundesländern funktionieren soll und wie Sorge getragen werden soll, dass es dabei nicht zu gänzlich unterschiedlichen Unterbringungsqualitäten und -modalitäten kommt. Das ist wichtig, damit alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge mit dem gleichen Standard untergebracht und versorgt werden. Zu berücksichtigen ist dabei jedenfalls, ob Kinder aufgrund des niedrigen Alters bei Pflege- oder Gastfamilien besser aufgehoben sind, oder ob aufgrund des höheren Alters und der geringeren Traumatisierung beziehungsweise besseren sozialen Umgebung gemeinsame Unterbringungen adäquatere Lösungen darstellen. Da die jeweiligen Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausübt, kann das Bundesministerium hier mit Leitlinien zur einheitlichen Handhabung Hilfestellung bieten.

(1) https://www.heute.at/s/familie-moechte-ukraine-kind-aufnehmen-darf-aber-nicht-100194738

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, in Übereinkommen mit dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern als Träger der Kinder- und Jugendhilfe Leitlinien vorzugeben, damit bundesweit einheitliche Qualitätskriterien bei der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eingehalten werden können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.