2397/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend „Die Pandemie ist nicht zu Ende – Kulturhilfen sind weiter nötig“

Seit mehr als zwei Jahren stemmt sich der Kulturbetrieb gegen die Corona-Pandemie: Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben, Theater geschlossen, Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit geschickt und das Publikum unterschiedlichen Testregimes unterworfen. Inmitten einer Hochinzidenzphase hat nun die Bundesregierung die Pandemie für beendet erklärt und die Schutzmaßnahmen weitgehend aufgehoben. Da sich eine Pandemie jedoch nicht per Erklärung beenden lässt, erreichen die Infektionszahlen seitdem neue Rekorde. Wie die weitere Strategie der Bundesregierung ‑ vor allem auch in Hinblick auf den Herbst, wo möglicherweise neue Infektionswellen drohen ‑ aussieht, ist nicht bekannt.

Kulturarbeiter*innen haben angesichts der Öffnung gemischte Gefühle. „Bei aller Freude darüber geht es aktuell fast zu schnell“, stellten Hannah Crepaz und Helene Schnitzer von den Tiroler Kulturinitiativen beispielsweise fest und verwiesen auf zahlreiche ungeklärte Probleme.[1] Unklar sei beispielsweise, was passiere, wenn die Hälfte eines Festival-Teams ausfalle. Bemängelt wird auch die nach wie vor fehlende Planungssicherheit und unklare Verordnungen. Nicht abschätzbar sei auch das Verhalten des Publikums. Helene Schnitzer verweist hier auf eine Studie aus England, die zeige, dass rund ein Drittel des Publikums erst wiederkommen wolle, wenn es wirklich sicher sei. Daher stelle sich die Frage, ob sich angesichts fehlenden Publikums alle Veranstaltungen „finanziell tragen“. Besonders Leidtragende sind hier Kulturinstitutionen, die nicht durch eine fixe Basisabgeltung abgesichert sind, sondern sich vorrangig über Projekte finanzieren. Und selbst große Institutionen, wie die Bundesmuseen rechnen damit, dass es mehrere Jahre dauern wird, bis ähnliche Publikumszahlen wie vor der Pandemie wieder erreicht werden können.

Großteils zum Nachteil von Künstler*innen stellt sich nach wie vor die aktuelle Vertragslage dar. Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen stehen Absagen und Verschiebungen immer noch auf der Tagesordnung. Bei Verschiebungen erhalten Künstler*innen vorerst keine Gage, auch bei Absagen entfällt oftmals die Entlohnung. Ebenfalls versuchen Veranstalter*innen durch eine sehr späte Ausstellung von Verträgen etwaigen Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Damit wird das wirtschaftliche Risiko aufgrund der Pandemie auf die einzelnen Künstler*innen abgewälzt. Daher muss bei den Verträgen stärker auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers abgestellt werden. Es braucht zumindest bei geförderten Institutionen Muster­verträge oder -klauseln, wie eine faire Vertragsgestaltung gelingen kann und die Fürsorge­pflicht gegenüber den Künstler*innen besser gelebt werden kann. Darüber hinaus müssen auch Wiederaufnahmen unterstützt werden, sollten Werke pandemiebedingt nicht oder verkürzt gezeigt worden sein.

Für all diese Probleme hat die Bundesregierung bisher keine langfristige Strategie präsentiert. Im Gegenteil: Fast alle Hilfen, die zahlreiche Kulturbetriebe und Künstler*innen in den letzten beiden Jahren über Wasser gehalten haben, laufen Ende März 2022 aus, beispielsweise der Härtefallfonds, der Überbrückungsfonds der SVS oder der NPO-Fonds. Keinesfalls darf man jedoch Künstler*innen und Kulturinstitutionen in dieser nach wie vor schwierigen Situation im Stich lassen. In vielen Bereichen des Kulturlebens erfolgen Planungen langfristig, daher ist mit Auswirkungen noch in den nächsten Jahren zu rechnen. Eine längerfristige Strategie und die Verlängerung von Hilfen in einer adäquaten Höhe – zuletzt wurden an Künstler*innen lediglich 600 € pro Monat ausbezahlt – ist unabdingbar.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Strategie für die weitere Unterstützung von Kulturbetrieben und Künstler*innen über das erste Quartal 2022 hinaus vorzulegen, eine Initiative für faire Vertragsgestaltung und eine stärkere Berücksichtigung der Fürsorgepflicht in den Förderverträgen zu setzen und eigene Unterstützungen für den finanziellen Bedarf bei Wiederaufnahmen vorzusehen.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.



[1] APA 0018 vom 12.03.22