Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammer-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeiterkammer-Gesetz, BGBl. Nr. 626/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt:

§ 10a. Die gem. § 10 der Arbeiterkammer Salzburg zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihrer Mitgliedschaft.“