2401/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entlastung JETZT - Elektrizitätsabgabe herabsetzen
Die Energiepreise stiegen - aufgrund der derzeitigen geopolitischen Situation und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine - in den letzten Monaten und Wochen massiv an. Der gestiegene Ölpreis macht fossile Individualmobilität und Logistikprozesse empfindlich teurer, während der gestiegene Gaspreis einerseits aufgrund seiner nach wie vor wichtigen Rolle bei der Stromversorgung die Strompreise antreibt und andererseits das Heizen für viele Menschen empfindlich verteuert. Nicht zuletzt die aktuelle Krise machen deutlich, dass mittel- und langfristig der Ausstieg aus fossilem Gas und ein massiver Ausbau der erneuerbaren Energieträger in Österreich und Europa absolut notwendig sind. Beides ist auch Grundvorausetzung für die Einhaltung der österreichischen Klimaziele auf Basis des Pariser Klimaabkommens.
Kurzfristig braucht es jetzt aber Maßnahmen, um die Auswirkungen der aktuellen (und bis Ende 2022 noch weiter zu erwartenden) Energiepreissteigerungen auf Unternehmen und Haushalte abzufedern. Neben der Rohstoffkosten entfällt ein großer Teil der Energiekosten auf Steuern, Abgaben und Gebühren. Steigen die Energiepreise, steigen daher über die darauf fälligen Steuern und Abgaben auch die staatlichen Einnahmen. Das WIFO errechnet, dass der österreichische Finanzminister über die Umsatzsteuer rd. 1 Mrd. EUR über die Haushaltsenergie und rd. 700 Mio. EUR über Treibstoffe einnimmt. Bei einem Anstieg der Energiepreise seit 2020 um 50% führt das zu einem zusätzlichen Steueraufkommen von rund 850 Mio. EUR.(1)
Diese Mehreinnahmen müssen daher umgehend an die Steuerzahler_innen in Form einer Reduktion bei den Energieabgaben zurückgegeben werden.
Die Energieabgaben umfassen die Elektrizitätsabgabe (0,015 € pro kWh), die Erdgasabgabe (0,066 € pro m3 gelieferter bzw. verbrauchter Menge Erdgas; 0,021 € pro m3 Wasserstoff) und die Kohleabgabe (0,05 € pro Kilo).(1) Die Steuersätze für Energieabgaben in Österreich liegen somit um den Faktor 4,6 (Kohle) bis 15 (Strom) über den Mindestsätzen der EU (gemäß EU-Energiesteuerrichtlinie). Berechnungen des NEOS Parlamentsklub ergeben, dass eine Rückführung aller Energieababen auf die EU-Mindestsätze eine jährliche Entlastung von 800 bis 900 Mio. EUR bringen würde.
Generell gibt es bei der Energiebesteuerung in Österreich eine Schieflage, die fossile Energieträger begünstigt. Während die Mindeststeuersätze in der EU für alle Energieträger bezogen auf den Energieinhalt annähernd gleich hoch sind (ca. 0,15 €/GJ betrieblich und 0,3 €/GJ für Private), wird Strom in AT deutlich höher besteuert als fossile Energieträger.(3) Bei rein kalorischer Erzeugung wäre die Besteuerung Strom und fossile Quelle aufgrund des Wirkungsgrads kalorischer Kraftwerke bezogen auf den Energieinhalt annähernd gleich hoch. Bei erneuerbaren Stromquellen wird Strom steuerlich gegenüber fossilen Quellen deutlich benachteiligt.
Die Herabsetzung der Elektrizitätsabgabe auf Höhe der EU-Mindeststeuersätze würde die derzeitige steuerliche Schlechterstellung von Strom aus erneuerbaren Stromquellen verringern. Zudem würden damit die von Preiststeigerungen betroffenen Haushalten und Unternehmen in Höhe von insgesamt mehreren hundert Millionen Euro entlastet.
Quellen:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, inbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die Elektrizitätsabgabe auf Höhe des EU-Mindeststeuersatzes herabzusetzen. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.