2404/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rettung der Südtiroler Vereine
Die hart erkämpfte Südtiroler Autonomie ist permanent Aushöhlungen und Unterwanderungen ausgesetzt. Aktuell stellt insbesondere das Dekret 117/2017 des italienischen Parlaments eine Gefahr für die Selbstverwaltung und darüber hinaus für eine überaus bedeutsame Komponente des gesellschaftlichen Lebens in Südtirol dar. Rom forciert ein einheitliches und staatsweites Vereinsregister, wodurch Südtiroler Vereine nicht mehr wie bislang auf Landesebene erfasst werden würden, sondern auf Staatsebene.
Diese römische Initiative bedeutet allerdings nicht nur Verluste im Autonomiebereich, sondern mit ihr gehen auch für die Südtiroler Vereine existenzbedrohende Auflagen einher. Die Petition „Ehrenamt in Not“ – getragen von Südtiroler Vereinen – nahm sich diesem Thema beherzt an und fordert die Rückholung der Vereinsregister für ehrenamtliche Vereine und Verbände nach Südtirol (https://ehrenamt.bz/).
Die Petition führt an, welche Probleme den Südtiroler Vereinen durch die Überführung in das Staatsregister entstehen, von bürokratischen Hürden, über eine neue Rechnungslegung, bis hin zu erheblichen Mehrkosten für die Vereine. Für viele Vereine werden diese Forderungen kaum umsetzbar sein, hinzu kommen Strafzahlungen bei Verstößen in Höhe von 5.000-20.000 Euro für den gesetzlichen Vertreter. Kaum jemand wird künftig bereit sein, sich als Vereinsvorstand dem Risiko solcher Strafzahlungen auszusetzen.
„Auch die neuen staatlichen Finanzbestimmungen sind für die Vereine in Südtirol so nicht umsetzbar. Gemäß staatlichen Vorgaben dürfen ehrenamtliche Vereine nur mehr 30 Prozent des Vereinsbudgets aus einer kommerziellen Tätigkeit erwirtschaften. Viele Vereine finanzieren sich aber größtenteils durch Einnahmen, die sie bei Festen, Konzerten usw. erwirtschaften und nur zu einem kleinen Teil aus öffentlichen Beiträgen“ (https://ehrenamt.bz/).
Die Petition fordert deswegen:
„Die Register für die in Südtirol tätigen ehrenamtlichen Vereine und Verbände muss im Sinne des Autonomiestatuts, der Subsidiarität und des Bürokratieabbaus, wieder von der autonomen Provinz Bozen als primäre Zuständigkeit wahrgenommen werden. Die Voraussetzungen zur Eintragung in diese Landesregister bzw. Austritt oder Ausschluss, sowie alle damit zusammenhängenden Bestimmungen und Kontrolltätigkeiten müssen autonom vom Land Südtirol selbst definiert und verwaltet werden. Diese Sonderbestimmungen zur Regelung des Vereinswesens sollten durch einen Briefwechsel zwischen Wien und Rom abgesichert werden, gleich wie beim Finanzabkommen“ (https://ehrenamt.bz/).
Eile diesbezüglich ist geboten, da die endgültige Frist für die Eintragung in das staatliche Register am 20. August 2022 endet!
Die Republik Österreich muss dieses Notsignal aus Südtirol wahrnehmen und den Südtiroler Vereinen mit helfender Hand zur Seite stehen, damit das Vereinsleben in Südtirol autonom auf Landesebene weiterhin blühend gedeihen kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit seinem italienischen Amtskollegen zu suchen und dahingehend auf diesen einzuwirken, dass die Registrierung von Vereinen und Verbänden in Südtirol auf Landesebene zu vollziehen ist. Im Sinne der Südtiroler Autonomie ist hierbei eine Sonderreglung für Südtirol erstrebenswert.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.