2407/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2022
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend denkmalgeschützte Bausubstanz erhalten - Erhaltungsmaßnahmen forcieren – Denkmalfonds beleben

 

 

„Alte Bausubstanz hat kulturellen, aber auch wirtschaftlichen Wert. Sie trägt wesentlich zu unserer Lebensqualität bei und ist Teil unserer Geschichte und Identität. Weil sie einmalig und besonders ist, kann man sie – einmal zerstört – auch nicht wiederherstellen. Es gilt daher, die Hinterlassenschaften zu erhalten, zu pflegen und mit Leben zu erfüllen. Der Denkmalschutz hilft, dieses kulturelle Erbe gemeinsam mit den Menschen, die in der Region leben, zu bewahren.

Diese auf der Homepage des Bundesdenkmalamtes nachzulesende Antwort auf die Frage: „Wozu braucht man Denkmalschutz“, bringt die Bedeutung und gesellschaftliche Verpflichtung zur Bewahrung insbesondere alter Bausubstanz nicht zuletzt im Interesse nachfolgender Generationen wohl sehr gut zum Ausdruck.

 

In der Praxis zeigt sich jedoch immer wieder, dass für private Eigentümer denkmal-geschützter Bauten bzw. Bausubstanz Anreize fehlen, Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen, die zwar nicht der Erhaltungspflicht gemäß Denkmalschutz-gesetz unterliegen, aber dennoch aus Sicht des Denkmalschutzes ratsam oder erforderlich wären, durchzuführen.

 

Neben möglichen steuerlichen Anreizen und Entbürokratisierungsschritten sollte der im § 33 Denkmalschutzgesetz normierte Denkmalfonds mit „Leben erfüllt“ werden.

In § 33 Denkmalschutzgesetz ist folgendes festgeschrieben:

 

„Denkmalfonds

§ 33.

(1) Für die zusätzliche Finanzierung der in § 32 aufgezählten Maßnahmen, insbesondere zur Rettung von unter Denkmalschutz stehenden beweglichen und unbeweglichen Objekten, die unmittelbar vom Verfall oder von der Verbringung ins Ausland bedroht sind, ist ein „Denkmalfonds“ als Verwaltungsfonds einzurichten, der von der Bundesministerin/vom Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur zu verwalten ist.“

Anmerkung: nunmehrige Zuständigkeit beim Bundesminister für Kunst, Kultur und Sport gemäß Bundesministeriengesetz

 

Der oben zitierte § 32 beschreibt in diesem Zusammenhang als förderungswürdige Kosten, solche, die bei Maßnahmen im Sinne der Sicherung, der Erhaltung und der Erforschung von Denkmalen (einschließlich ihrer für sie wichtigen Umgebung) entstehen, oder die auf Grund einer Veränderung zur Erzielung eines denkmalgerechten Zustandes und einer denkmalgerechten Erhaltung verursacht werden.

 

Gegenwärtig ist jedoch der genannte Denkmalfonds lediglich am Papier existent, und es wird seit Jahren von verschiedener Seite gefordert, diesen Denkmalfonds mit Leben zu erfüllen.

Der Denkmalfonds sollte unter anderem Vereinfachungen bei der operativen Durchführung der Förderprozesse bewirken, da die Bindung an das jeweilige Budgetjahr entfiele. Die Budgetplanung könnte sich damit verstärkt an den Notwendigkeiten und der Realität von Bauprojekten orientieren.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollte daher dieser Fonds entsprechend aktiviert und als wirksames Förderinstrument zusätzliche Impulse für den Erhalt und die Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz bringen.

Neben den positiven Auswirkungen auf den Erhaltungszustand des österreichischen Baukulturerbes entsteht durch zusätzlich ausgelöste Investitionsvolumina regionale Wertschöpfung. Damit verbunden ist wiederum ein zumindest indirekter Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den Regionen, zu einer Eindämmung der Landflucht und letztlich zum Schutz von Orts- und Stadtzentren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Schaffung zusätzlicher Impulse für Investitionen in den Erhalt oder die Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz jene Maßnahmen einzuleiten, die eine Belebung des in § 33 Denkmalschutzgesetz normierten Denkmalfonds sicherstellen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Kulturausschuss.