2408/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Mag.a Selma Yildirim,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ergebnisse der Kinderkostenstudie ernst nehmen - Anpassung der Regelbedarfssätze und Umsetzung der Unterhaltsgarantie. Jetzt!

 

Als Sozialminister Anschober im Juli 2020 nach langem Zögern endlich die Erstellung einer Kinderkostenanalyse beauftragte, wurde dies von vielen Seiten begrüßt. Die Hoffnungen waren groß, dass die neuen empirischen Erkenntnisse als Grundlage für eine gerechtere Familienpolitik herangezogen werden. Seit Dezember 2021 liegen nun die Ergebnisse der Kinderkostenanalyse [1] der Statistik Austria am Tisch, doch sieht alles danach aus, als würde einmal mehr eine von der Bundesregierung beauftragte und bezahlte Studie in einer Ministeriumsschublade verschwinden. Weder Familien-, Sozial- noch Justizminister*in haben die Ergebnisse bisher politisch bewertet bzw. für Reformen herangezogen.

Dabei werden aktuelle Schieflagen in der Familienpolitik sehr deutlich. Im Schnitt erhalten Ein-Eltern-Haushalte nur 376 Euro Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente für alle im Haushalt lebenden Kinder gemeinsam. Die mittleren monatlichen Kinderkosten betragen jedoch 900 Euro pro Kind. Einmal mehr wird belegt, welch enorme finanzielle Belastung, auf den Alleinerziehenden liegt. Fehlt der Unterhalt, hat das unmittelbare Auswirkung auf die Lebensqualität der Kinder. Fast jedes 5. Kind in Österreich ist armutsgefährdet. Nahezu jedes zweite Kind von Alleinerziehenden hat mit Armuts- und Ausgrenzungsgefährdungen zu kämpfen.

Die Umsetzung der 2017 von allen Parteien befürworteten Unterhaltsgarantie auf Basis des tatsächlichen Bedarfs von Kindern sowie die Anpassung der seit 1964 nicht erhöhten Regelbedarfssätze sind daher besonders drängend. Beide Maßnahmen müssen als zentrale Akutmaßnahmen zur Armutsbekämpfung verstanden und rasch umgesetzt werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Medien und Integration im Bundeskanzleramt sowie die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert die Regelbedarfssätze auf Basis der in der aktuellen Kinderkostenstudie der Statistik Austria errechneten tatsächlichen Kinderkosten anzupassen und endlich eine Unterhaltsga­rantie umzusetzen. Darüber hinaus soll die Kinderkostenstudie der Statistik Austria umgehend dem Österreichischen Nationalrat als Grundlage weiterer Beratungen zugeleitet werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss



[1] Kinderkostenstudie Endbericht http://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&dDocName=127287