Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 221/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 2 wird die Wortfolge „ein Anspruch gemäß Abs. 1“ durch die Wortfolge „ein Anspruch gemäß Abs. 1 oder 1a“ ersetzt.
2. § 50 wird folgender Abs. 29 angefügt:
„(29) § 6 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/20xx tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“