2418/A XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2022
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Antrag

 

der Abgeordneten Norbert Sieber, Barbara Neßler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 220/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 wird die Wortfolge „gemäß § 5 Abs. 5 vom Anspruch“ durch die Wortfolge „gemäß § 5 Abs. 3 vom Anspruch“ ersetzt und es entfällt der Klammerausdruck „(§ 5 Abs. 5)“.

2. Dem § 55 wird folgender Abs. 54 angefügt:

„(54) § 4 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit dem der Kundmachung des genannten Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“

 

Begründung

 

Mit dem Gesetzentwurf erfolgt in § 4 Abs. 2 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG 1967) eine nachträgliche Zitierungsanpassung, die sich durch eine Umstrukturierung der Absätze in § 5 FLAG 1967 ergeben hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.