2419/A XXVII. GP

Eingebracht am 24.03.2022
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Antrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) erlassen wird, BGBl. NR. 432/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 228/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 2 wird die Wortfolge „750 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „1 Milliarde Euro“ ersetzt.

2. Nach § 10 Abs. 16 wird folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) § 7 Abs. 2 in der Fassung BGBl. I Nr. xxx/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

Begründung:

Im Zusammenhang mit der COVID-Pandemie hat auch die Nachfrage nach aws Regelgarantien zugenommen, was sich in der Ausschöpfung des im KMU-Förderungsgesetz definierten Haftungsrahmens niedergeschlagen hat. Aus diesem Grund wird der im KMU-Förderungsgesetz vorgesehene Haftungsrahmen von 750 Millionen Euro auf 1 Milliarden Euro ausgeweitet.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.