242/A XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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Antrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammer-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammer-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeiterkammer-Gesetz, BGBl. Nr. 626/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz  BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

 

I.  Dem § 4 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

"Dabei hat jede Arbeiterkammer auf Objektivität und Überparteilichkeit zu achten, sofern für die Mitglieder der Arbeiterkammer keine Opt-out-Option von der Mitgliedschaft gemäß § 10 besteht."

Begründung

Arbeiterkammer Salzburg nicht zu Objektivität und Überparteilichkeit in der Lage

Die Inserate der Arbeiterkammer Salzburg, in denen explizit Parteien (ausgenommen SPÖ) angegriffen werden, häufen sich seit 2018. Es ist aus anderen Bundesländern nicht bekannt, dass Arbeiterkammern in diesem Maße Parteien angreifen. Immerhin müssen in den Arbeiterkammern sämtliche Beschäftigte Mitglied sein, weshalb die Arbeiterkammern in ihrer Kritik zu Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet sind. Der Präsident der Arbeiterkammer Salzburg scheint dieser Rolle, trotz Luxusgehalt von knapp 10.000 Euro, jedoch nicht gewachsen zu sein. Abseits der Länderebene greift die Arbeiterkammer Salzburg und ihr Präsident nun auch Bundesparteien an. Zwar sind sämtliche Expert_innen (Badelt/WIFO, Kocher/IHS, Bernd Marin, Walter Pöltner/Alterssicherungskommission,...) gegen die Abschlagsbefreiung bei einem vorzeitigem Pensionsantritt, aber das scheint die Arbeiterkammer Salzburg in ihrer Inseratenpolitik nicht zu kümmern. Stattdessen diffamiert sie andere Parteien (ausgenommen SPÖ). Geschehen beispielsweise am 28.11.2019 und am 12.12.2019 in den Salzburger Nachrichten. Die Meldung vom 12.12.2019, dass Neos im letzten Budgetausschuss (3.12.2019) einen Antrag zu Abschlagsbefreiung mitvertagt hätten, ist zudem falsch. Die Arbeiterkammer Salzburg schreckt also auch nicht davor zurück, über Inserate Unwahrheiten zu verbreiten.

·        Die Arbeiterkammer Salzburg schaltete am 28.11.2019 in den Salzburger Nachrichten ein Inserat: "Neoliberale blockieren Reparatur. Zwei Anträge im Nationalrat wurden von ÖVP, FPÖ und Neos niedergestimmt."

·        Die Arbeiterkammer Salzburg schaltete am 12.12.2019 in den Salzburger Nachrichten ein Inserat: "Zuletzt vertagten ÖVP, Neos und Grüne im Budgetausschuss die Entscheidung, ob..."

Alles in allem ist die Arbeiterkammer Salzburg nicht in der Lage, objektiv und unparteiisch zu handeln. Deshalb soll das Arbeiterkammergesetz die Arbeiterkammern künftig zu Objektivität und Überparteilichkeit verpflichten, sofern in der jeweiligen Arbeiterkammer keine Opt-out-Option der Mitgliedschaft (freiwillige Mitgliedschaft) besteht.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.