2420/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.03.2022
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten KO Kickl
und weiterer Abgeordneter
betreffend 5-Punkte-Plan zum Schutz der Neutralität
Die österreichische Neutralität wurde am 26. Oktober 1955 in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz beschlossen. In diesem Gesetz erklärt Österreich seine immerwährende Neutralität und verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung und Verteidigung dieser Neutralität. Außerdem verbietet das Gesetz den Beitritt zu Militärbündnissen und die Errichtung von fremden Militärstützpunkten auf österreichischem Gebiet. Als neutraler Staat darf sich Österreich auch an keinem zwischenstaatlichen Krieg aktiv oder passiv (etwa durch Waffenlieferungen oder das Bereitstellen seines Staatsgebiets) beteiligen.
Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass Österreich als Konsequenz des ukrainisch-russischen Krieges mit einer Kostenexplosion, hoher Arbeitslosigkeit und geschwächter Wirtschaft überbleibt. Mit einer konsequenten Neutralitätspolitik, ohne diese heimlich in Frage zu stellen, wäre das nicht notwendigerweise der Fall. Das sehen auch die Österreicherinnen und Österreicher so. Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung, durchgeführt Anfang März 2022, zeigt eindeutig, dass die Neutralität Zustimmungsrekorde erfährt: 83 % sind für deren Beibehaltung!
Wird Österreich dank des ungeschickten außenpolitischen Agierens seiner Vertreter – insbesondere von Bundeskanzler Nehammer und Außenminister Schallenberg – von den Konfliktparteien nicht länger als neutraler Staat wahrgenommen, kann das im Falle einer Ausweitung des Konflikts weitere verehrende Folgen für die Österreicherinnen und Österreicher haben. Dietrich Schindler, Experte für humanitäres Völkerrecht aus der Schweiz, mahnt daher bezüglich der Neutralität: „Der dauernd neutrale Staat hat schon im Frieden alles zu unterlassen, was ihm die Aufrechterhaltung der Neutralität im Kriegsfall unmöglich machen könnte (zum Beispiel Anschluss an Verteidigungspakte), und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um im Kriegsfall die Neutralität aufrechterhalten zu können.“[1]
Die Bundesregierung muss sich daher endlich im Sinne der immerwährenden Neutralität – eine Errungenschaft, auf die Österreich zurecht stolz war – verhalten. Statt diese immer weiter zu untergraben, muss die Bundesregierung jetzt konkrete Schritte setzten, um die Neutralität, die uns bereits abgesprochen zu werden droht, wieder herzustellen. Es gilt daher, die folgenden 5 Punkte umzusetzen:
1. Vermitteln statt sanktionieren
Österreich hat sich als neutraler Staat und als Plattform für Dialog zu positionieren. Um den Konflikt rasch beenden zu können, soll dabei speziell eine Neutralität der Ukraine erwogen werden. Hierbei kann Österreich seine gemachten Erfahrungen einbringen und einen echten Beitrag im Hinblick auf einen zu schaffenden Frieden leisten.
2. Wirtschaft nicht politisieren
Vor dem Hintergrund der aktuellen Teuerungen dürfen Unternehmer und ihre Arbeitnehmer nicht länger als politisches Druckmittel missbraucht werden. Insbesondere wenn das Ergebnis nur neue Abhängigkeiten von NATO-Staaten erzeugt, ist diese, die Neutralität in Frage stellende Politisierung abzulehnen.
Viele heimische Unternehmen sind in der Ukraine und in Russland aktiv, auch mit Produktionsstätten und Niederlassungen. In der Ukraine gibt es ca. 200 Niederlassungen österreichischer Unternehmen. In Russland sind rund 650 österreichische Unternehmen mit Niederlassungen vertreten. Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen Österreichs in Russland 4,6 Mrd. Euro. Umgekehrt investiert Russland 21,4 Mrd. Euro in Österreich. Russland ist damit nach Deutschland der größte Investor in Österreich. Rund 500 russische Firmen sind in Österreich vertreten.
3. No-Transport-Zone für Kriegsgerät
Mehrere tausend Truppen- und Ausrüstungstransporte gehen jedes Jahr durch Österreich bzw. durch unseren Luftraum. Bewegungen in und für ein Kriegsgebiet – vornehmlich die zurzeit stattfindenden Waffentransporte für die Ukraine durch den österreichischen Luftraum – sind umgehend einzustellen. Um dem Wort „immerwährend“ seine Bedeutung im Hinblick auf die Neutralität zurückzugeben, muss das ab sofort und für die Zukunft immer gelten.
4. Mehr Geld für die Landesverteidigung
Gemäß Artikel 9a. des Bundes-Verfassungsgesetzes bekennt sich Österreich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Daher muss das Bundesheer, dem die militärische Landesverteidigung gemäß Art 79 B-VG obliegt, in Budget und Personal endlich wieder auf diese Aufgabe ausgerichtet werden. Das heißt ein Budget von einem Prozent des BIP und Wiedereinführung der 6 + 2 Monate Grundwehrdienst – damit sind wieder sinnvolle Milizübungen möglich.
5. Beendigung der EU-Anhängselpolitik
Die Bundesregierung hat auf EU-Ebene sich bei Abstimmungen über Sanktionen enthalten oder sogar zugestimmt. Bundesministerin Edtstadler berichtete im Verfassungsausschuss, dass man sich bei „letalen Waffenlieferungen konstruktiv enthalten habe“. Statt die irische Klausel zu nutzen und sich wahrlich neutral zu verhalten, trägt man EU-Maßnahmen mit, welche die Neutralität untergraben. Man hätte sich jedoch nicht unter Druck setzen lassen müssen. Auch ohne die Zustimmung Österreichs hätten die anderen Mitgliedsstaaten Sanktionen beschließen können. Wem nützt das? Natürlich der immer mehr Kompetenzen kumulierenden EU, die Österreichs Fügsamkeit und die der Bundesregierung zu schätzen lernt. Für die Zukunft der Neutralität verheißt das nichts Gutes. Mit ihrer EU-Anhängselpolitik leistet die Bundesregierung auch der Entwicklung der EU zu einem Zentralstaat durch die Hintertür Vorschub.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird
aufgefordert, schnellstmöglich für Österreich den
„5-Punkte-Plan zum Schutz der Neutralität“ umzusetzen, der
nachstehende Maßnahmen beinhaltet:
1. Vermitteln statt sanktionieren – Positionierung Österreichs als Plattform für den Dialog;
2. Wirtschaft nicht politisieren – Unternehmer und ihre Arbeitnehmer dürfen nicht als politisches Druckmittel der Außenpolitik missbraucht werden;
3. No-Transport-Zone für Kriegsgerät – Beendigung der Truppen- und Waffentransporte durch Österreich;
4. Mehr Geld für die Landesverteidigung – Schutz der Neutralität durch ein Verteidigungsbudget von einem Prozent des BIP jährlich und Wiedereinführung der 6+2 Monate Grundwehrdienst;
5. Beendigung der EU-Anhängselpolitik – Entwicklung der EU zu einem Zentralstaat verhindern.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss ersucht.
[1] https://www.wienerzeitung.at/meinung/gastkommentare/2070330-Neutralitaet-heisst-auch-Einsatz-fuer-den-Frieden.html