2425/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 05.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Erwin Angerer, Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kinderbetreuungs-Zweckzuschussgesetz des Bundes zur Umsetzung eines Gratis-Angebots in der Elementarpädagogik
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel einer zukunftsorientierten Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik. Für uns Freiheitliche ist in diesem Zusammenhang eine echte Wahlfreiheit absolut notwendig. Im Fokus steht, dass Eltern die Möglichkeit haben sollen, in den ersten Lebensjahren selbst bei ihren Kindern bleiben zu können, wenn sie das wollen. Für all jene die ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen geben möchten oder müssen, soll ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen.
Bei allen Überlegungen stehen immer die Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit im Vordergrund. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Ausbau institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen und flexibler Betreuungsangebote gefördert wird.
Tageseltern und flexible Möglichkeiten der Kinderbetreuung sollen ausgebaut werden. Wir brauchen bedarfsorientierte und familienorientierte Kinderbetreuungsmodelle. Man muss auch für Kinder Platz haben, deren Eltern überraschend einen Arbeitsplatz finden oder kurzfristig, während des Jahres einen Betreuungsplatz brauchen. Diese flexiblen Kinderbetreuungsformen gehören unterstützt, aber auch in finanzieller Hinsicht gleichgestellt. Besonders im ländlichen Raum, bei eingeschränkten Kindergartenöffnungszeiten wäre eine beitragsfreie Inanspruchnahme von Tageseltern notwendig, um eine Wahlfreiheit gewährleisten zu können.
Auch der Ausbau von Betriebskindergärten gehört von Seiten der Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik forciert. Kinderbetreuung im eigenen Betrieb bringt viele Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich Öffnungszeiten an den Arbeitszeiten der Mitarbeiter orientieren. In diesem Zusammenhang sollten auch Kooperationen von kleinen und mittleren Betrieben, zur gemeinsamen Kinderbetreuung forciert werden.
Die Corona-Maßnahmen der letzten beiden Jahre, haben nicht nur zu massiven Einschränkungen bei der individuellen und gemeinschaftlichen Teilhabe an Gesellschaft und Wirtschaft geführt, sondern auch die Defizite im Zusammenhang von Betreuungsangeboten in Sachen Elementarpädagogik offenbart. Dazu kommt eine sich massiv verschlechternde soziale Lage auf Grund der Corona-Maßnahmen und deren Folgen (Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Inflation) für viele Familien mit Kindern, die eine finanzielle Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten erschwert bzw. sogar unmöglich macht.
Nach einer zeitnahen Beendigung aller Einschränkungen sollte der dadurch gewonnene finanzielle Spielraum auch der Elementarpädagogik mit ihrer differenzierten Angebotspalette als Zukunftschance zur Verfügung stehen. Diese Angebote sollten von Bundesseite finanziert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein „Kinderbetreuungs-Zuschussgesetz“ zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen umfasst:
· die bundeseinheitliche Finanzierung der Elementarpädagogik-Angebote
· die Anwendung auf die differenzierten Betreuungsangebote in der Elementarpädagogik.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.