2432/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Harald Troch,
Genossinnen und Genossen
betreffend der Schaffung der Position eines Botschafters für Menschenrechte
Im Jahre 1980 schuf Schweden als erstes europäisches Land die Position eines Menschenrechtsbotschafters. Heute haben bereits zehn EU Mitgliedsstaaten (Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Spanien und Schweden), sowie das Vereinigte Königreich, eine solche Position geschaffen. Die Bemühungen dieser Länder zeigen ein starkes Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und glaubhafte Bemühungen um eine internationale Anerkennung und Durchsetzung selbiger.
Die Corona-Pandemie wie auch der Ukraine-Krieg haben die sich weltweit verschlechternde Lage der allgemeinen Situation der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit weiter verschärft. Besonders vulnerable Gruppen leiden darunter am meisten. So hat sich etwa der Zugang zu Bildung für Kinder und Jugendliche in vielen Ländern drastisch verschlechtert, Gewalt gegenüber LGBTIQ+ Personen und Frauen ist gestiegen.
Die allgemeine Menschenrechtserklärung legt uns die Verantwortung auf, die Einhaltung und Akzeptanz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu respektieren und zu schützen. Die Republik Österreich kann sich hierfür nicht allein auf Verträge und Abkommen verlassen, welche von zahlreichen Staaten, Gruppen und Individuen nicht eingehalten werden.
Die Republik Österreich, als Hüterin der Menschenrechte und anderer fundamentalter Freiheiten, sollte daher ein verstärktes Engagement zur internationalen Legitimation und Umsetzung der Menschenrechte anstreben. Mit der Schaffung der Position eines Botschafters für Menschenrechte würde einem solchen Anliegen Rechnung getragen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zur Schaffung der Position eines österreichischen Botschafters für Menschenrechte vorzulegen.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte