2435/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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Entschließungsantrag
Der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim,
Genossinnen und Genossen
betreffend
gerichtliches Klagsrecht zur Rechts- und Anspruchsdurchsetzung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Eines der zentralen Anliegen der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist seit Jahren ein Klagsrecht und Klagsbudget für eine Mitwirkung an Gerichtsverfahren: „Für einen effektiven Diskriminierungsschutz fordert die GAW ein Verbandsklagerecht sowie ein ausreichendes Klagsbudget, um ausgewählte gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen“, wie einmal mehr aus dem „Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2018 und 2019 Teil II Anwaltschaft für Gleichbehandlung“ hervorgeht.[1]
Aktuell hat dies die Gleichbehandlungsanwaltschaft in der Tiroler Tageszeitung betont: derzeit sei ein Klagsaufwand oft zu hoch für die Betroffenen und der zu erwartende Schadenersatz zu gering.[2]
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft kann aktuell von Diskriminierung Betroffene nur im Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission begleiten. Vor Gericht ist dies nicht möglich. Die langjährige Expertise aus der Beratung und jene über strukturelle Diskriminierungsmuster der GAW können daher derzeit nicht direkt in Gerichtsverfahren verwendet werden. Um dies sicher zu stellen, ist eine Klagsmöglichkeit zu implementieren und gesetzlich zu regeln und somit die Mitwirkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft in gerichtlichen Verfahren sicherzustellen, um Menschen effektiv bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen zu können.
Ein Klagsrecht von Anwaltschaften sowie unabhängigen Kommissionen vor Gericht gibt deren Expertise entsprechend notwendigen Raum, Möglichkeiten und Kompetenzen. So hat der Nationalrat bereits in seiner Sitzung vom 13.10.2017 einstimmig ein Klagsrecht für den Behindertenanwalt und dem Klagsverband beschlossen und somit mehr Rechtssicherheit gewährt.[3]
Im Falle der Gleichbehandlungsanwaltschaft könnten dadurch Personen bei gerichtlichen Rechts- und Anspruchsdurchsetzungen unterstützt und anhand von Musterverfahren dem Gleichbehandlungsgesetz mehr Wirksamkeit verliehen sowie ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Judikatur gleistet werden. Durch etwaige Verbandsklagen könnte die Unterlassung bzw. Beseitigung diskriminierender Regelungen erreicht werden.
Muster- und Verbandsklagen - statt einer Flut von Einzelklagen - können dabei helfen, Gerichte zu entlasten und bringen durch rechtliche Klärung Rechtssicherheit.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerinnen für Justiz sowie Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, diesbezügliche Gesetzesentwürfe dem Nationalrat vorzulegen, damit die Gleichbehandlungsanwaltschaft Personen bei gerichtlichen Rechts- und Anspruchsdurchsetzungen begleiten und unterstützen kann. Dafür ist ein ausreichend hohes Budget vorzusehen und zu gewähren.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.