2439/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Präzise Kriterien für das Schalten von Regierungsinseraten

 

Wir NEOS weisen seit Jahren daraufhin, dass die aktuelle und die vergangenen österreichischen Bundesregierungen ein sehr spezielles Verhältnis zu öffentlichen Inseraten haben. Schon lange ist bekannt, dass viel zu viel Steuergeld für fragwürdige Inserate verschwendet wird. Zum Beispiel wurde eine Steuerreform beworben, die noch nicht mal im Parlament verabschiedet wurde. Der momentan laufende ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss unterstreicht ein weiteres Mal das oft falsche Verständnis der Politik beim Umgang mit Steuergeld. Auf der einen Seite ist die öffentliche Hand der größte Werbekunde des Landes und macht nachweislich über das Schalten von Inseraten Parteipolitik, auf der anderen Seite werden, wie eine Studie des Medienhauses Wien zeigt, bestimmte Medien bevorzugt behandelt. Ein Schelm, wer sich davon eine positive Berichterstattung erwartet. In der Transparenzdatenbank der RTR, wo viele Inserate eingemeldet werden müssen, finden sich auch auffallend viele Inserate in parteinahen Zeitschriften. Der Schelm könnte hier an clevere Umwidmungen von Steuergeld denken.

Das Schalten von Inseraten ist in Österreich im Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz geregelt. Paragraf 3a sollte die inhaltlichen Anforderungen von Inseraten regeln. Doch Präzision wird in diesem Paragrafen leidlich vermisst. So findet man schwammige Aussagen wie: „Audiovisuelle Kommunikation und entgeltliche Veröffentlichungen (…) haben ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen, das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich des jeweiligen Rechtsträgers steht. Darunter fallen insbesondere Informationen zur Rechtslage sowie Handlungs- oder Verhaltensempfehlungen und Sachinformationen.“ Zusätzlich muss eine Richtlinie „über die inhaltliche Gestaltung audiovisueller kommerzieller Kommunikation und entgeltlicher Veröffentlichungen (§ 2 Z 1 und 2)“ erlassen werden. In der von der Regierung 2010 beschlossenen Richtlinie findet sich unter anderem der Punkt: „1. Die Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung und der Ressorts aus Haushaltsmitteln sind unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit durchzuführen.“ Gerade den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wird sehr oft nicht nachgekommen, wie die jährlichen Höchststände an Ausgaben für Regierungswerbung unter Beweis stellen. Zusätzlich ist diese Richtlinie nicht rechtlich bindend.

Aus den hier angeführten Gründen ist es an der Zeit, dass das Gesetz präzise formuliert wird und die Kriterien für die Vergabe von Inseraten noch klarer bestimmt werden. So spricht nichts gegen die Information über ein beschlossenes Gesetz, was es nicht braucht, ist das Selbstlob des/der Ministers/in, wie toll das Gesetz umgesetzt wurde. Darüber hinaus braucht es nachvollziehbare messbare Kriterien, warum und wo das Inserat geschalten wurde. Im Sinne der Transparenz muss die Bagatellgrenze von 5.000 Euro fallen. Es müssen alle Druckwerke (nicht nur periodische) sowie alle Schaltungen in Online-Medien umfasst werden. Schaltungen in Medien, die ein politisches oder wirtschaftliches Naheverhältnis (oder von einer Partei im Besitz sind) zum schaltenden Ministerium haben, müssen zusätzlich mit einem sichtbaren Verweis gekennzeichnet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, Vorschläge für eine Überarbeitung der §§ 2 sowie 3a zu erstellen, damit sichergestellt wird, dass

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.