Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Wirtschaftskammergesetz, BGBl. I Nr. 103/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2018, wird wie folgt geändert:
1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
„§ 2a. Die gem. § 2 der Wirtschaftskammer Wien zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihren Mitgliedschaften in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.“