244/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 22.01.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 22.01.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Wirtschaftskammergesetz, BGBl. I Nr. 103/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2018, wird wie folgt geändert:

 

 

1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

 

 

§ 2a. Die gem. § 2 der Wirtschaftskammer Wien zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihren Mitgliedschaften in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.“

 

§ 2a. Die gem. § 2 der Wirtschaftskammer Wien zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihren Mitgliedschaften in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.