244/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 22.01.2020 |
Eingearbeiteter Antrag |
|
Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz geändert wird |
|
|
Der Nationalrat hat beschlossen: |
|
Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Wirtschaftskammergesetz, BGBl. I Nr. 103/1998, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2018, wird wie folgt geändert: |
|
|
1. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: |
|
|
„§ 2a. Die gem. § 2 der Wirtschaftskammer Wien zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihren Mitgliedschaften in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen.“
|
§ 2a. Die gem. § 2 der Wirtschaftskammer Wien zugehörigen Mitglieder besitzen eine Opt-out-Option von ihren Mitgliedschaften in den Wirtschaftskammern und Fachorganisationen. |