2441/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Evaluierung der Verhetzungsgefahr durch das russische halbe Hakenkreuz
Russland verwendet den Buchstaben "Z" als Symbol für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine. Erklärung für die Bedeutung gibt es nicht. Der Buchstabe existiert im Kyrillischen nicht, und muss daher als Symbol gewertet werden. Es wird vielerorts bereits in Unterstützung des Krieges angewendet, z.B. vom russischen Turner Ivan Kuliak, der ein Z an die Stelle der russischen Flagge am Trikot klebte. Das Symbol wurde auch – wohl als Einschüchterungsversuch – an die Türen von Regime- oder Kriegsgegner_innen geschmiert.
Die Republik Moldau, die teilweise von russischen Separatisten kontrolliert wird und auf deren Territorium sich widerrechtlich russische Truppen befinden, hat das Zeichen (sowie das ebenfalls als Kriegsunterstützung verwendete "V") im Kontext der Kriegsunterstützung verboten, da es spaltend auf die Gesellschaft wirkt. Obwohl sich Moldau als neutral deklariert und keine Sanktionen gegen Russland implementiert, wurde Präsidentin Maia Sandu daraufhin von russischen Vertretern heftig angegriffen und mit Abschaltung der Erdgaslieferungen für das ärmste Land Europas bedroht.
Derartige Symbolen schaffen politischen Zusammenhalt und unterscheiden Freund und Feind. Ob der Verherrlichung eines unprovozierten Okkupationskrieges wird das Z dementsprechend bereits mit nationalsozialistischer Symbolik verglichen, auch weil es in seiner Gestalt an ein halbes Hakenkreuz erinnert. Es ist wichtig, in Österreich keine derartige Symbolik entstehen zu lassen, um die sich Rechtsextremisten und Kriegsunterstützer scharen könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und insbesondere
der Bundesminister für Innere Angelegenheiten, wird aufgefordert, zu
evaluieren, ob die Zeichen "Z" und "V" in Österreich
bereits als Symbole der Verherrlichung von Gewalt und Verhetzung verwendet
werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen.