2442/A XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
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Antrag

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das  Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das  Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018, wird wie folgt geändert:

 

§2 (1) entfällt

Begründung

IVF-Möglichkeiten für alleinstehende Frauen

2015 wurde das Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen, das die Rahmenbedingungen zur Nutzung künstlicher Befruchtung festlegt. Die Vorlage erfolgte in Folge eines VfGH-Urteils und sollte bestehende Lücken schließen, da es sich aber um eine umstrittene Materie handelte, wurde die Abstimmung namentlich durchgeführt. 113 der damaligen Abgeordneten stimmten für die Novelle, 48 dagegen. Ein Problem des Gesetzes ist die restriktive Handhabung, wer künstliche Befruchtung überhaupt beanspruchen kann. Problematisch unter den sich ändernden gesellschaftlichen Bedingungen ist dabei, dass es keine Möglichkeiten einer künstlichen Befruchtung für alleinstehende Frauen gibt. 

Alleine anhand der Berichte, wo und wie alleinstehende Frauen in Europa künstliche Befruchtung nutzen könnten, zeigt sich aber, dass es hier einen Wunsch der Bevölkerung nach der Option gibt - teilweise nehmen Frauen für diese Möglichkeit eigens die Reise nach Spanien, Griechenland oder Dänemark auf sich. Österreich sollte hier nicht wieder zum Nachzügler werden und die Gesetzgebung an gesellschaftliche Wünsche anpassen - und in Folge dessen die Bedingung einer Partnerschaft zur Nutzung von medizinisch unterstützter Befruchtung entfallen lassen.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.