2452/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter,  Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gültigkeit ukrainischer Führerscheine

 

Flüchtlinge aus der Ukraine sind bei ihrer Ankunft in Österreich mit vielen Hürden konfrontiert. Da die Ukraine kein EWR-Mitglied ist, ergeben sich auch bei der Frage nach der Gültigkeit ihres Führerscheins jede Menge Herausforderungen.

Führerscheine, die außerhalb des EWR ausgestellt wurden, sind in Österreich nur befristet und eingeschränkt verwendbar. Bei Begründung eines Wohnsitzes in Österreich ist der ausländische Führerschein 6 Monate ab Begründung des Wohnsitzes gültig.

Nach Ablauf dieser Frist berechtigt der im Herkunftsland erworbene Führerschein nicht mehr zum Lenken eines Kraftfahrzeuges in Österreich. Vielmehr ist es notwendig, den Führerschein des Herkunftslandes umschreiben zu lassen, damit weiterhin eine Lenkerberechtigung in Österreich gegeben ist. 

Bei Führerscheinen aus Nicht-EWR-Ländern ist dazu neben dem ärztlichen Gutachten eine kostenpflichtige praktische Fahrprüfung für jede umzuschreibende Klasse erforderlich.

Bei der Umschreibung kommt es zu Nachforschungen durch die Behörde, um zu klären, ob etwas gegen die Ausstellung des österreichischen Führerscheins spricht. Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Nicht-EWR Führerschein muss bei der Behörde abgegeben werden. Der Umtausch kostet € 60,50 (ohne Prüfungsgebühr).

Wer seinen Führerschein ohne Prüfung umtauscht, darf bis zur Ausstellung des neuen Führerscheins kein Fahrzeug lenken. Hat man hingegen eine Prüfung abgelegt, erhält man bis zur Ausstellung des Scheckkarten-Führerscheins einen „vorläufigen Führerschein“. Dieser berechtigt für maximal 4 Wochen innerhalb Österreichs Fahrzeuge zu lenken.Dabei sind folgende Dokumente notwendig:

Darüber hinaus sind

Diese Prozedur ist nicht nur umständlich und beinhaltet schwer nachvollziehbare Hürden, sondern ist auch mit erheblichen Kosten für die betroffenen Menschen verbunden.

Außerdem verursachen diese Erfordernisse für die Erlangung einer in Österreich gültigen Lenkerberechtigung einen enormen Arbeitsaufwand für die ehrenamtlichen Helfer_innen, welche den geflüchteten Menschen bei den Behördenwegen beistehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des FührerscheinG vorzulegen, die in Bezug auf die Lenkerberechtigung für die Dauer der Gültigkeit der "blauen Karte"die Flüchtlinge aus der Ukraine den EWR-Bürger_innen gleichstellt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.