2456/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Umsetzung der Volksgruppenangelegenheiten im Regierungsprogramm

 

In Österreich leben sechs anerkannte, autochthone Volksgruppen: die kroatische Volksgruppe, die slowenische Volksgruppe, die ungarische Volksgruppe, die tschechische Volksgruppe, die slowakische Volksgruppe, und die Volksgruppe der Roma. Diese Volksgruppen sind seit Jahrhunderten in Österreich verwurzelt, identifizieren sich mit der Republik Österreich und sind ein essenzieller Bestandteil unseres Landes. In unserer Bundesverfassung ist in Art. 8 Abs. 2 B-VG folgendes festgelegt: „(2) Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern."

Im aktuellen Regierungsprogramm 2020-2024 der Türkis-Grünen Regierung finden sich seit langer Zeit wieder Volksgruppenangelegenheiten, die zentrale Themen wie das Minderheitenschulwesen, Volksgruppenförderungen, Volksgruppensprachen in den Medien und die Modernisierung der Volksgruppenvertretungen ansprechen.

Die Regierung ist nun knapp über der Halbzeit der Legislaturperiode und die Umsetzung der im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen geht schleppend voran. Neben der Erhöhung der Volksgruppenförderung gibt es in vielen der eigenen Vorhaben der Regierung kaum bis keine Fortschritte. Es ist dringend an der Zeit, hier endlich Maßnahmen zu setzen und Vereinbarungen einzuhalten, damit Sprache, Kultur, Bestand und Erhalt unserer Volksgruppen gesichert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, zeitnah die eigenen, im Regierungsprogramm festgeschriebenen, Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der österreichischen Volksgruppen umzusetzen und



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.