2459/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer
Genossinnen und Genossen
betreffend Steuergerechtigkeit für arbeitende Österreicher*innen
Begründung
Bei der Verteilungsberechnung des Brutto-Inlands-Produkts gibt die Lohnquote den Anteil der Löhne und Gehälter am gesamtwirtschaftlichen Einkommen an. Sie beträgt ca. 66%, womit die Gewinn- und Vermögenseinkommen ca. 33% der Einkommen erzielen. Mehr als 85% der Steuern und Abgaben werden aber von Arbeitnehmer*innen, Selbständigen und Konsument*innen bezahlt. Im Vergleich dazu machen die Steuern auf Vermögen und Kapital nicht einmal knapp 15% des Gesamtsteueraufkommens aus.
Zusammengefasst tragen
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ca. 66% Arbeitseinkommen ca. 85% als Steuern auf Arbeit & Konsum |
ca. 33% Kapital-/Vermögenseinkommen ca. 15% als Steuern auf Kapital und Vermögen. |
Der Anteil der Steuern auf Arbeit und Konsum am Gesamtabgabenaufkommen ist zu hoch, der Anteil am Gesamtabgabenaufkommen von Kapital und Vermögen viel zu gering. Vollends leistungslose Einkommen wie Erbschaften und Schenkungen tragen überhaupt nichts bei.
Die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, also die arbeitenden Österreicher*innen, werden zu hoch besteuert - das österreichische Steuersystem ist leistungsfeindlich.
Die Steuerreform der ÖVP/Grünen-Bundesregierung für die Jahre ab 2022 hat die Ungerechtigkeit und Schieflage im Österreichischen Steuersystem noch verschärft.
Die beschlossene Körperschaftsteuersenkung von 25% auf 23% ist ein Milliardengeschenk an die Konzerne und eine echte nachhaltige Steuersenkung für immer. Im Gegensatz dazu bekommen die Arbeitnehmer*innen durch die Senkung der Tarifstufen in der Einkommensteuer weniger als die kalte Progression seit der letzten Steuerreform abgegolten. Sie zahlen sich daher nicht nur die „Steuerreform“ selber, sondern zahlen auch noch die Körperschaftsteuersenkung für die Konzerne mit. Da das Volumen nicht für die Tarifsenkung in der Einkommen- /Lohnsteuer zur Verfügung steht, geht die Senkung der Körperschaftsteuer also auf die Kosten der arbeitenden Österreicher*innen.
Familien mit Kindern werden wiederholt ungerecht behandelt, statt der Erhöhung der Familienbeihilfe für jedes Kind, wird nur der Familienbonus für die Besserverdiener signifikant erhöht, wer keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt, bekommt allenfalls einen reduzierten Kindermehrbetrag, kann aber von den 2000 € Familienbonus nur träumen. Für Familien im unteren Einkommensdrittel ist das ein echter Familienmalus.
Die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger, also die arbeitenden Österreicher*innen, werden nach der Steuerreform im Vergleich zu leistungslosen Einkommen aus Kapital und Vermögen noch höher besteuert - das österreichische Steuersystem ist durch ÖVP/Grüne noch leistungsfeindlicher und steuerungerechter geworden.
Verschärfend kommt hinzu, dass die Steuerreform in keiner Weise gegenfinanziert ist. Es gibt keine Maßnahme, aus der mehr Steueraufkommen erreicht wird, wenn auf der anderen Seite die Steuern auf Arbeit gesenkt werden müssen. Selbst wenn ÖVP/Grüne auf das Wirtschaftswachstum hoffen, heißt das nur, dass die Löhne und Einkommen wieder steigen werden, damit auch die Steuern auf diese und die Mehreinnahmen aus der kalten Progression in der Einkommensteuer die echte Senkung der Körperschaftsteuer finanzieren werden. Hinzu kommen die Covid-Krisenkosten; in den Jahren 2020 und 2021 wurden über 33 Mrd. € für die Covid-Hilfsmaßnahmen ausbezahlt, die Finanzierung dieser Krisenkosten ist völlig ungelöst. Das bedeutet aber auch, dass Kürzungen bei den Staatsausgaben zu befürchten sind, das sind aber genau jene Leistungen des Sozialstaates, die allen Österreicher*innen in Form des besten Gesundheitssystems, sicherer Pensionen und eines öffentlichen Bildungssystems zugutekommen. Würde hier gekürzt, zahlen sich die Österreicher*innen die Steuerreform zum zweiten Mal selber, und zwar durch Sozialabbau. Zusätzlich plant die ÖVP/Grüne- Bundesregierung die ohnehin bereits steuerlich begünstigten Wertpapierspekulationen, nach einer Behaltefrist beim Verkauf komplett steuerfrei zu stellen.
Steuergerechtigkeit für arbeitende Österreicher*innen
Eine echte strukturelle Steuerreform muss über die reine Abgeltung der kalten Progression für die Arbeitseinkommen hinausgehen und den Steueranteil am Gesamtabgabenaufkommen von den Steuern auf Arbeit hin zu den Steuern auf leistungslose Einkommen aus Kapital und Millionärsvermögen verschieben:
- Eine weitere Senkung der Steuern auf Arbeit ist notwendig, damit die Menschen pro Jahr zumindest 1.000 € mehr Netto-Einkommen erzielen.
- Schaffung eines Automatismus, der verhindert, dass Mittel der kalten Progression zur Senkung anderer Steuern (zB der Konzernsteuer) verwendet werden. Die Mittel der kalten Progression dürfen ausschließlich zur Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer – mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Einkommen - samt strukturverändernden Maßnahmen verwendet werden!
- Die SPÖ fordert seit Jahren eine Millionärssteuer auf Millionenvermögen und Millionenerbschaften, davon wären nur die reichsten 2% der Österreicher betroffen. Vermögen ist in Österreich so ungleich verteilt, dass 98% der Österreicher*innen mit ihren Einfamilienhäusern/Eigentumswohnungen oder Sparbüchern nicht betroffen wären - und genau diese würden durch eine höhere Steuersenkung auf ihr Einkommen stark profitieren.
- Die beschlossene Senkung der Körperschaftsteuer soll zurückgenommen werden; die Masse der kleinen Kapitalgesellschaften profitiert wenig bis gar nicht, denn das gewinnstärkste oberste Prozent der Unternehmen kassiert zwei Drittel des gesamten Senkungsvolumens.
- Der ungerechte Familienbonus soll in die Kinderbeihilfe integriert werden, denn jedes Kind ist gleich viel wert, jedes Kind soll gleich viel bekommen.
- Online-Multis, die ihr Geschäft überwiegend ohne Verkaufsniederlassung in Österreich abwickeln, sollen zur Krisenfinanzierung eine Sonderabgabe als Zuschlag auf die Gewinnsteuer zahlen.
- Corona-Krisen-Gewinner, die durch Überforderung in den Jahren 2020 und 2021 Gewinne gemacht haben, sollen diese in Form einer Sonderabgabe in einen Fonds zur Unterstützung von durch die Corona-Krise stark betroffenen EPUs und KMUs, zurückzahlen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldig ein Gesetzespaket für eine echte strukturelle Steuerreform vorzulegen, in welchem
- die Lohn- und Einkommensteuern auf Arbeitseinkommen stärker und nachhaltiger im Ausmaß von zumindest 1000 € jährlich mehr Nettoeinkommen gesenkt werden,
- ein Automatismus geschaffen wird, der verhindert, dass Mittel der kalten Progression zur Senkung anderer Steuern (zB der Konzernsteuer) verwendet werden. Die Mittel der kalten Progression dürfen ausschließlich zur Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer – mit besonderem Fokus auf kleine und mittlere Einkommen - samt strukturverändernden Maßnahmen verwendet werden,
- der unfaire Familienbonus in die Familienbeihilfe integriert wird, und
- höhere Steuern auf leistungslose Einkommen aus Kapital und sehr hohe Vermögen, durch
- die Rücknahme der Senkung der Körperschaftsteuer,
- eine Sonderabgabe der Onlinemultis zur Krisenfinanzierung,
- die Rückzahlung der Überförderung der Corona-Krisen-Gewinner und
- eine Millionärssteuer auf Millionenvermögen und Millionenerbschaften
eingehoben werden.“
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss