2460/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ausreichende Finanzierung der Fachhochschulen

 

Die Förderung des Bundes für den Fachhochschulsektor erfolgt auf Basis der Studienplatzbewirtschaftung nach dem Normkostenmodell. Je nach inhaltlicher Ausrichtung gibt es einen Fördersatz zwischen 7.667 und 9.735 Euro.

 

Die Fördersätze wurden erstmalig 2009, dann 2015 und zuletzt 2021 erhöht. Zurzeit beträgt der nominelle Fördersatz 8.366 Euro (1993: 6178 Euro). Laut Berechnung der Fachhochschulkonferenz (FHK) beträgt die Lücke zwischen Anpassung der Förder-sätze und der Indexierung des Tariflohns 44,24 Prozent bzw. 3701,43 Euro. Stand 2021.

 

Inzwischen sind wir bei einer Inflation von über 6 Prozent und trotzdem wurde eine neuerliche Erhöhung der Fördersätze für das kommende Studiensemester 2022/23 von den Regierungsparteien abgelehnt.

 

Somit wird die Finanzierungslücke noch einmal deutlich größer, und dadurch das Erfolgsmodell Fachhochschule von der ÖVP/Grün-Regierung massiv gefährdet.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, die Finanzierung der Fachhochschulen dauerhaft und langfristig planbar sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.