2461/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan

 

 

Mit 1. Jänner 2021 wurde das Fachhochschulgesetz mit dem §2a ergänzt, in dem der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan gesetzlich verankert wurde:

 

 (1) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) ist das strategische Planungsinstrument des Bundes für die Entwicklung des Fachhochschulsektors und die Finanzierung von Fachhochschul-Studiengängen. Er hat insbesondere zu umfassen:

1.

die von den Fachhochschulen entsprechend den Zielen und leitenden Grundsätzen gemäß § 3 zu erbringenden Leistungen;

2.

die Grundsätze für neue Fachhochschul-Studiengänge und Änderung bestehender Fachhochschul-Studiengänge zur Weiterentwicklung des hochschulischen Portfolios und der Hochschulstruktur;

3.

die vorgesehenen finanziellen Mittel des Bundes.

(2) Der Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan hat einen Planungszeitraum von zumindest drei Jahren zu umfassen.

(3) Mit jenen Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen, die Bundesmittel gemäß Abs. 1 Z 3 erhalten, sind Finanzierungsvereinbarungen abzuschließen.

 

 

Verabsäumt wurde jedoch – analog zu den LV der Universitäten – einen Zeitplan festzulegen. Somit gibt es keinen verbindlichen Termin, bis wann dieser Plan vorzuliegen hat. Der aktuell gültige FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan endet mit dem Studienjahr 2022/23. Somit gibt es für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend noch kein strategisches Planungsdokument des Bundes für die weitere Entwicklung des Fachhochschulsektors in Österreich.


 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, einen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan (FH-EF-Plan) für die Studienjahre 2023/24 fortfolgend bis zum 30. Juni 2022 vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss ersucht.