2466/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend explodierende Baukosten und die erforderliche Neuauflage der WBIB
Gravierende Baukostensteigerungen infolge der Corona- und Ukraine-Krise bringen insbesondere den geförderten Wohnbau massiv unter Druck. Dies bestätigten aktuell GBV-Obmann Bernd Rießland und dessen Stellvertreter Herwig Pernsteiner im Rahmen der Jahrespressekonferenz des „Österreichischen Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen -Revisionsverband“. Dies berichtet etwa „Der Kurier“ im Artikel „Hohe Baukosten bringen gemeinnützigen Wohnbau ins Stocken“ vom 10.4.2022. Auch mediale Aussagen der SPÖ-nahen WBV-GPA sowie des ÖVP-nahen ÖSW auf Wiener Ebene bestätigen die vorherrschende Problematik. Im Bereich der Länder wird dies zu einem Anheben der Baukostenobergrenzen im Bereich der Wohnbauförderung führen müssen. Bzw. gegebenenfalls wird die Anhebung von Höchstmietzinsen im geförderten Bereich wohl anstehen. Beide Stellschrauben führen letztlich zu steigenden Wohnkostenbelastungen im geförderten Wohnbau. Und hemmen damit auch dessen preisdämpfende Wirkung auf dem Immobilienmarkt.
Eine Neuauflage der durch das türkise Umfeld zu Fall gebrachten Wohnbauinvestitionsbank wäre ein geeignetes Mittel, den Förderungseinsatz je Wohneinheit entsprechend zu erhöhen und so den Kostensteigerungen durch ausgeweitete Förderung entsprechend entgegenzuwirken.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, die Wohnbauinvestitionsbank wiederaufleben zu lassen, insbesondere um die steigenden Baukosten im geförderten Wohnbau verstärkt abfedern zu können und die geförderte Bauleistung aufrechterhalten zu können.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen ersucht.