2468/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Kulanz bei Rückforderungen von Förderungen aus dem Härtefallfonds
In den letzten Wochen kommt es vermehrt zu Rückforderungen von bereits überwiesenen Förderungen insbesondere aus dem Härtefallfonds. Davon betroffen sind insbesondere Betriebe aus der Beherbergungsbranche, wo sich nicht zuletzt aufgrund der teils schwer nachvollziehbaren Abgrenzungen zwischen Privat-vermietern, gewerblichen Vermietern etc. nunmehr herausgestellt hat, dass kein Förderanspruch bestanden hat, und die Wirtschaftskammer Österreich bereits erhaltene Förderungen aus dem Härtefallfonds zurückfordert.
In einigen Fällen sind nun die Betroffenen gezwungen den gesamten Härtefallbonus aus dem Jahr 2020 wieder an die WKO zurückzuzahlen. Dabei geht es teilweise um Beträge von mehreren Tausend Euro. Dazu kommt, dass es kein Entgegenkommen seitens der WKO bzw. der Bundesregierung bei Fragen möglicher Zahlungs-erleichterungen gibt, worauf in den entsprechenden Schreiben auch ausdrücklich hingewiesen wird:
„Die Rückzahlung hat binnen vier Wochen ab Datum dieses Schreibens zu erfolgen. (…) Ratenzahlungen, Stundungen oder andere Zahlungserleichterungen können leider nicht vereinbart werden.
Freundliche Grüße
Ihre Wirtschaftskammer Tirol
im Auftrag der Bundesregierung
wko.at/haertefall-fonds“
Diese Rückforderungen ohne jedes Entgegenkommen seitens der WKO bzw. der
Bundesregierung führen bei viele Betroffenen, die in den letzten Jahren
über weite Strecken ohnehin aufgrund des völligen Stillstands keine
oder sehr geringe Umsätze machen konnten, zu zusätzlichen finanziellen
Härten.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass bei Rückforderungen aus dem Härtefallfonds den Betroffenen zumindest ein Anspruch auf Ratenzahlungen, Stundungen oder andere Zahlungserleichterungen gewährt wird.“
In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.