2470/A XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988  geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das  Einkommensteuergesetz 1988  geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das  Einkommensteuergesetz 1988  wird wie folgt geändert:

  1. In § 108a Abs. 1 wird der Ausdruck "2,75%" in "5,5%" geändert.
  2. In § 108g Abs. 1 wird der Ausdruck "2,75%" in "5,5%" geändert.

 

 

Begründung

Anhebung der indirekten Freibeträge für die privaten Altersvorsorge

Staat profitiert von privater Altersvorsorge

Die Skepsis gegenüber der privaten bzw. betrieblichen Altersvorsorge, Aktien und Fonds nimmt in gewissen Teilen der österreichischen Parteienlandschaft irrationale Züge an. Dieser Umstand erschwert angesichts der steigenden Abgabenbelastung, unter anderem aufgrund der Kalten Progression, den privaten Vermögensaufbau zusätzlich. Dabei müsste es ein staatliches Interesse geben, die private Altersvorsorge voranzutreiben und zu fördern, um den Staat zu entlasten. Denn ein höherer Eigenfinanzierungsrad im Alter entlastet den Staat beispielsweise bei etwaigen Pflegeaufwänden, da laufende Einkommen wie privaten Zusatzpensionen im Falle einer Pflegebedürftigkeit nach wie vor für die Pflegefinanzierung herangezogen werden. 

Indirekte Steuer-Freibeträge (Prämienförderung) wieder anheben

Der Gesetzgeber hat die Basis-Prämienförderung (§ 108a EStG, § 108g EStG) für die private und betriebliche Altersvorsorge als Prämie und somit als indirekten Freibetrag festgelegt, mit der Absicht das die Steuerbegünstigung ebenfalls in die Altersvorsorge fließt. Nur hat die Basis-Prämienförderung mit 2,75 Prozent nur knapp ein 1/8 der steuerlichen Wirkung eines Freibetrags, selbst wenn man den ESt-Eingangssteuersatz (20 Prozent) heranzieht. Die Wirkung sinkt auf ein 1/20, wenn man den ESt-Höchststeuersatz heranzieht.

Staatliches Interesse sollte sich auf die Förderung von Rentenprodukte anstatt von Sparprodukten konzentrieren

Relativ kurios ist der Grund, weshalb die indirekten Steuer-Freibeträge für Eigenbeiträge in der betrieblichen/privaten Altersvorsorge herabgesetzt wurden. So wurde die reduzierte Prämienförderung 2012 (1) nämlich mit der Fördergleichstellung von Sparprodukten (Bausparer) und Rentenprodukten (Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) begründet, womit nach 2009 (2) leider eine weitere Attraktivitätsverschlechterung der "Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" (PbZV) bewirkt wurde. Dabei müsste der Staat spätestens seit der Abschaffung des Pflegeregresses ein verstärktes Interesse an einer höheren Förderung von langfristigen, renditestarken Rentenprodukten haben. Denn laufende Einkommen (von staatlichen Pensionen bis zu privaten Renten wie der PbZV) werden nach wie vor zur Abdeckung von etwaigen Pflegekosten herangezogen, während Sparprodukte (z.B.: Bausparer) als Vermögen zählen und von der Pflegekostenfinanzierung ausgenommen sind.

 

Quellen:

(1) https://www.diepresse.com/743541/stummvoll-haette-bausparpraemie-nie-angegriffen

(2) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091118_OTS0225/krainer-zu-zukunftsvorsorge-mehr-sicherheit-und-weniger-risiko

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Finanzausschuss zuzuweisen.