2476/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Nachkauf von PV-Ausbildungszeiten für Menschen mit Behinderungen

 

Die Pensionshöhe im österreichischen Pensionssystem hängt im Wesentlichen von den eingezahlten Beiträgen ab. An manchen Stellen ist jedoch auch die Summe der Pensionsversicherungszeiten relevant. So entsteht der Anspruch auf eine Eigenpension erst ab 15 Versicherungsjahren, aber auch die Korridorpension kann erst ab 40 Versicherungsjahren für einen vorzeitigen Pensionsantritt genutzt werden. Wenn diese Grenzen knapp nicht erreicht werden, zahlt sich hinsichtlich der Pension ein Nachkauf von Ausbildungszeiten aus. Beim Nachkauf wird die Geringfügigkeitsgrenze (486 Euro Monatsgehalt x14) angenommen. Sprich: der Nachkauf wirkt nur minimal pensionserhöhend - 8,70 Euro höhere Monatspension (486 Euro x 1,78%) pro nachgekauftem Jahr. Der Nachkauf zahlt sich daher faktisch in erster Linie dann aus, wenn relevante Versicherungslücken gefüllt werden müssen.

Für Menschen mit Behinderungen bestehen bezüglich des Nachkaufs einige Probleme mit der Anrechnung der Ausbildungsstätten, womit sich erst kürzlich die Volksanwaltschaft beschäftigt hat (1). In diesem Fall ist es zumindest teilweise zu einer Einigung mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gekommen. Es ist jedoch sinnvoll, generell in Abstimmung mit der PVA die Anrechnungsmöglichkeiten für Ausbildungszeiten zu prüfen und die dafür relevante Auswahl an Ausbildungsstätten für Menschen mit Behinderungen neu zu definieren. Da Menschen mit Behinderungen in der Vergangenheit für ihre beruflichen Tätigkeiten oft nur mit nicht SV-relevanten Taschengeldern abgespeist wurden, wäre es jedoch sinnvoll, für Menschen mit Behinderungen ohne Prüfung der Ausbildungsstätten den Nachkauf zuzulassen. Denn aufgrund dieser Umstände ist anzunehmen, dass viele Menschen mit Behinderungen die 15-Jahre-Mindestpensionsversicherungdauer für den Anspruch auf eine Eigenpension schwieriger als andere erreichen.

 

Quellen:

(1) https://www.bizeps.or.at/volksanwaltschaft-pensionszeiten-nachkauf-muss-auch-fuer-menschen-mit-behinderungen-moeglich-sein/?fbclid=IwAR1OJBmJf1MjXMl7keC1I_MafzILfPdC-YT0r4jGB3ywJ-R6rdcLRK0qOHc

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Pensionsversicherungsanstalt hinsichtlich der Pensionsversicherungszeiten für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten für den Nachkauf von Ausbildungszeiten zu überarbeiten und nötigenfalls eine Regierungsvorlage vorzulegen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.