2476/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Nachkauf von PV-Ausbildungszeiten für Menschen mit Behinderungen
Die Pensionshöhe im österreichischen Pensionssystem hängt im Wesentlichen von den eingezahlten Beiträgen ab. An manchen Stellen ist jedoch auch die Summe der Pensionsversicherungszeiten relevant. So entsteht der Anspruch auf eine Eigenpension erst ab 15 Versicherungsjahren, aber auch die Korridorpension kann erst ab 40 Versicherungsjahren für einen vorzeitigen Pensionsantritt genutzt werden. Wenn diese Grenzen knapp nicht erreicht werden, zahlt sich hinsichtlich der Pension ein Nachkauf von Ausbildungszeiten aus. Beim Nachkauf wird die Geringfügigkeitsgrenze (486 Euro Monatsgehalt x14) angenommen. Sprich: der Nachkauf wirkt nur minimal pensionserhöhend - 8,70 Euro höhere Monatspension (486 Euro x 1,78%) pro nachgekauftem Jahr. Der Nachkauf zahlt sich daher faktisch in erster Linie dann aus, wenn relevante Versicherungslücken gefüllt werden müssen.
Für Menschen mit Behinderungen bestehen bezüglich des Nachkaufs einige Probleme mit der Anrechnung der Ausbildungsstätten, womit sich erst kürzlich die Volksanwaltschaft beschäftigt hat (1). In diesem Fall ist es zumindest teilweise zu einer Einigung mit der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gekommen. Es ist jedoch sinnvoll, generell in Abstimmung mit der PVA die Anrechnungsmöglichkeiten für Ausbildungszeiten zu prüfen und die dafür relevante Auswahl an Ausbildungsstätten für Menschen mit Behinderungen neu zu definieren. Da Menschen mit Behinderungen in der Vergangenheit für ihre beruflichen Tätigkeiten oft nur mit nicht SV-relevanten Taschengeldern abgespeist wurden, wäre es jedoch sinnvoll, für Menschen mit Behinderungen ohne Prüfung der Ausbildungsstätten den Nachkauf zuzulassen. Denn aufgrund dieser Umstände ist anzunehmen, dass viele Menschen mit Behinderungen die 15-Jahre-Mindestpensionsversicherungdauer für den Anspruch auf eine Eigenpension schwieriger als andere erreichen.
Quellen:
(1) https://www.bizeps.or.at/volksanwaltschaft-pensionszeiten-nachkauf-muss-auch-fuer-menschen-mit-behinderungen-moeglich-sein/?fbclid=IwAR1OJBmJf1MjXMl7keC1I_MafzILfPdC-YT0r4jGB3ywJ-R6rdcLRK0qOHc
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister
für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,
in Abstimmung mit der Pensionsversicherungsanstalt hinsichtlich der
Pensionsversicherungszeiten für Menschen mit Behinderungen die
Möglichkeiten für den Nachkauf von Ausbildungszeiten zu
überarbeiten und nötigenfalls eine Regierungsvorlage
vorzulegen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.