2483/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Katharina Kucharowits,
Genossinnen und Genossen
betreffend kulturelle Bildung für alle Kinder und Jugendliche
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird der Mensch als soziales, kulturelles Wesen beschrieben. Demgemäß wird das Recht eines jeden Menschen auf Teilhabe am sozialen, kulturellen Leben als Menschenrecht anerkannt. Laut Definition der UNESCO umfasst kulturelle Bildung sowohl die kreative Entwicklung des Individuums als auch das Verständnis regionaler und internationaler Kunst und Kultur. Sie ist ein zentraler Bestandteil einer umfassenden Persönlichkeitsbildung und schafft wesentliche Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme am kulturellen Leben einer Gesellschaft. Im Rahmen der UNESCO-Weltkonferenz "Arts Education – Building Creative Capacities for the 21st Century" wurde bereits 2006 in Lissabon der "Leitfaden für kulturelle Bildung" (Road Map for Arts Education) verabschiedet. Die Seoul Agenda, die im Rahmen der zweiten UNESCO-Weltkonferenz zur Kulturellen Bildung 2010 in Seoul, Republik Korea, verabschiedet wurde, stellt die Ziele der UNESCO zur Weiterentwicklung von Kultureller Bildung dar. Voraussetzung für eine umfassende kulturelle Bildung ist allerdings, dass die Tür zu Kunst und Kultur für alle Kinder und Jugendliche so früh und so weit wie möglich geöffnet wird. Hier kommt dem Kindergarten und der Schule eine besondere Aufgabe zu.
Österreich rühmt sich selbst als Kulturland, dennoch bleiben die Bemühungen im Bereich der kulturellen Bildung überschaubar. So existieren zwar einzelne – durchaus begrüßenswerte – Initiativen wie beispielsweise der Grundsatzerlass "Ganzheitlich-kreative Lernkultur in den Schulen" (2009) seitens des Bildungsministeriums oder die Aktivitäten des OeAD – Agentur für Bildung und Internationalisierung. Mit "Kultur:Bildung" wurde hier ein Kunst- und Kulturvermittlungsprogramm für Schulen geschaffen. Künstler*innen aller Kunstsparten arbeiten mit Schüler*innen partizipativ in Projekten im Rahmen des Unterrichts – innerhalb und außerhalb der Schule – zusammen. Damit wird die aktive Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit zeitgenössischen Kunst- und Kulturformen ermöglicht. Ziele sind die Förderung einer möglichst breiten Teilhabe an Kunst und Kultur, die Stärkung von Chancengerechtigkeit sowie ein konstruktiver Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit in der Gesellschaft. Im Rahmen dieser Initiative werden nach eigenen Angaben jährlich bis zu 3000 Workshops und Projekte gefördert, wobei ein Maximum von 3500 € an Fördermitteln pro Schule vergeben wird. Letztendlich zeigt jedoch diese Summe den geringen Stellenwert von kultureller Bildung im österreichischen Schulsystem und den großen Ausbaubedarf.
Was jedoch gänzlich fehlt, ist ein umfassender, mehrjähriger Aktionsplan zur kulturellen Bildung. Dieser müsste sich mit zahlreichen Fragen beschäftigen. Beispielsweise: In welchem Rahmen kann kulturelle Bildung vermittelt werden? Welche pädagogischen Ansätze gibt es? Welche Infrastruktur benötigt es dafür? Welche Mittel müssen dafür zur Verfügung gestellt werden? Welche formalen und rechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden – und zwar vom Kindergarten bis zur Universität? Welche Rolle können hier jeweils das Bildungsministerium und die Bildungsdirektionen übernehmen? Welche Rahmenbedingungen braucht es für pädagogische, räumliche und zeitliche Kooperationen mit außerschulischen Institutionen? Welche Kooperationen wären sinnvoll und wichtig? Welche Ausbildungsinitiativen müssen gesetzt werden, um umfassende Qualifikationen zu vermitteln und so den Stellenwert von kultureller Bildung zu erhöhen? Einzelne Puzzlesteine sind dabei bereits vorhanden. Diese reichen jedoch bei weitem nicht aus. Was insgesamt fehlt ist, ein umfassendes Konzept und ressortübergreifende Anstrengungen.
Das Recht auf Bildung, im B-VG sowie in den Kinderrechten verankert, umfasst einen breiten Bildungsbegriff. Kultur und Kunst sind Teil davon und müssen damit, nicht nur, um den Gesetzen und ratifizierten Konventionen gerecht zu werden, auch für alle Kinder und Jugendliche gelten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Kulturministerium und interdisziplinären Expert*innen einen umfassenden Aktionsplan Kulturelle Bildung auszuarbeiten und diesen dem Nationalrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser soll alle Bildungseinrichtungen vom Kindergarten bis zur Universität umfassen und kultureller Bildung einen permanenten, zentralen Platz im Lehrplan verschaffen. Der Aktionsplan soll auch Vorgaben für eine angemessene Finanzierung und qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten enthalten.“
Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss