2485/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 27.04.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kostenerstattung von Wahlarztkosten
Die Zahl der Vertragsärzt_innen im niedergelassenen Bereich entwickelt sich seit Jahren langsamer als das Bevölkerungswachstum. Sehr rasant wächst jedoch der Wahlarztsektor. Für die Bevölkerung ist jedoch in erster Linie entscheidend, wie stark der Vertragsarztsektor ausgeprägt ist, da hier für die Versicherten die Krankheitskosten in der Regel zur Gänze von den Krankenkassen getragen werden. Andernfalls ist die Bevölkerung immer stärker auf den Wahlarztsektor angewiesen, wobei die Kosten zu einem wesentlichen Teil selbst getragen werden müssen. 2020 haben die Krankenkassen von 3,021 Mrd. Euro (1) privaten ambulanten Gesundheitsausgaben nur 0,25 Mrd. Euro (2) ersetzt, was einer Refundierungsquote von lediglich 8,5 % entspricht.
Das häufige Ausweichen der Bevölkerung auf Wahlärzt_innen liegt aber nicht nur an einem mangelnden Vertrauen in Kassenärzt:innen, sondern ist auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Kassenärzt_innen. Bei der ÖGK ist man nun auf die Idee gekommen, deshalb Wahlärzt_innen ganz abzuschaffen (3). Das würde aber nicht Wahlärzt_innen sondern Patientinnen bestrafen - immerhin bekommen diese die Kosten für Wahlärzt_innen erstattet, wodurch der finanzielle Schaden durch die mangelnde Versorgung seitens der Kasse immerhin etwas abgefedert wird.
Da es allerdings zu den Kernaufgaben der Versicherungsträger gehört, für die Krankenbehandlung der Versicherten und ihrer Familienangehörigen ausreichend Vorsorge zu treffen(4), fällt es in den Aufgabenbereich eben dieser Versicherungsträger für eine ausreichende Struktur an Kassenärzt:innen Sorge zu tragen. Da Versicherte bei Nichterfüllung dieser Aufgabe keine Möglichkeit haben, ihre Beiträge aufgrund der Nichtleistung zurück zu fordern, muss es Aufgabe der Versicherungsträger sein, den Versicherten privat geleistete Kosten zu ersetzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung,
insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz, wird aufgefordert eine Regierungsvorlage vorzulegen, die der
restriktiven Stellenplanungs-Politik der Kassen und Ärztekammern in der
Form entgegenwirkt, dass Wahlarztkosten zur Gänze mit den Kassen
abgerechnet werden können, wenn die Kasse in angemessenem Zeitraum keine
kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleisten kann."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.