Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz – IntG) geändert wird (IntG‑Kontrollnovelle)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz – IntG), BGBl. I Nr. 68/2017, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2020, wird wie folgt geändert:

Dem § 19 wird folgender § 19a samt Überschrift angefügt:

„Parlamentarische Kontrolle des Integrationsfonds“

§ 19a. (Verfassungsbestimmung) Die Geschäftsführung des Österreichischen Integrationsfonds unterliegt in Hinblick auf die ihm durch Bundesgesetz oder privatrechtliche Vereinbarung mit dem Bund übertragenen Aufgaben der Überprüfung durch den Nationalrat und Bundesrat. Die Organe des Österreichischen Integrationsfonds haben dem jeweils zuständigen Organ des Bundes zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen gemäß Art. 52 B‑VG alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Akten und Unterlagen zu übermitteln.“