2513/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Covid-19-Testumfang

 

Per 1. April 2022 wurden die Covid-19 PCR-Tests auf fünf Tests pro Monat und Bürger_in begrenzt. Ausgenommen davon sind laut Verordnung unter anderem Besucher_innen, Begleitpersonen, Bewohner_innen, Mitarbeiter_innen sowie externe Dienstleister von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe sowie Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung und persönliche Assistenten von Menschen mit Behinderungen (1).

Nicht ausgenommen sind aber ebendiese Menschen mit Behinderungen, welche die Betreuung und persönliche Assistenz in Anspruch nehmen. Das Sozialministerium dazu: „Weiterhin gilt: Jede_r, der:die einen Test braucht, wird einen bekommen! Das bedeutet, dass Tests für symptomatische Personen sowie Tests für Bewohner:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen vulnerabler Bereiche auch weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung stehen.“ (2)

Die vulnerable Gruppe von Menschen mit Behinderungen wird in der Verordnung allerdings gar nicht angeführt, was einerseits Ignoranz der Regierung gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe beweist und andererseits ein Abweichen vom Verständnis der WHO bedeutet. Denn diese spricht dezidiert von Menschen mit Behinderungen als Risikogruppe für Covid-19: “Certain populations, such as those with disability, may be impacted more significantly by COVID-19. This impact can be mitigated if appropriate actions and protective measures are taken by key stakeholders.” (3)

Da es hier also spezifische Bedürfnisse gibt, hat die Bundesregierung ihre Versäumnisse rasch aufzuholen und die Verfügbarkeit anzupassen. Berücksichtigt werden muss dabei aber auch, dass hier nicht einfach bei vorhandenen Programmen irgendwie mitgemacht werden kann, sondern dass es sich um strukturierte Angebote handeln muss - da Selbst-Gurgeltests mit einigen Behinderungen gar nicht genutzt werden können.

(1) https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_142/BGBLA_2022_II_142.html

(2) https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html

(3) https://www.euro.who.int/en/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19/publications-and-technical-guidance/vulnerable-populations/disability-considerations-during-the-covid-19-outbreak,-2020

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, Menschen mit Behinderungen, die ein erhöhtes Risiko für Covid-19 haben, von der Limitierung auf fünf Covid-19-Tests pro Monat zu befreien und für ein Testangebot zu sorgen, das trotz möglicher Einschränkungen genutzt werden kann."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.