2515/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Akademisierung der Psychotherapie

 

Die Debatte über die psychische Versorgung der österreichischen Bevölkerung hält sei Jahren an und wurde durch die Pandemie massiv verschärft. Hohe Kosten für Privatpatient_innen, komplizierter Zugang zu Kassenversorgungsplätzen und lange Bearbeitungszeiten, bis mehr als zehn Therapieeinheiten von Kassen bezuschusst werden. Hintergrund ist oftmals die schwierige Debatte über einen Rahmenvertrag der Sozialversicherungsträger, der trotz dreißigjähriger Verhandlungen einfach nicht zustande kommt (1). Je nach Gesprächspartner_in ist die komplizierte Ausbildungssituation auf lange zurückliegende Systemfehler zurückzuführen. So wurde Anfang der 1990er das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz reformiert, um Psychotherapie auf Krankenschein zu ermöglichen und einen Anspruch dafür zu schaffen. Nach Jahren zeigte sich aber, dass dieser nicht so gehandhabt oder zumindest unterschiedlich interpretiert wurde (2). Der Bundesverband für Psychotherapie wiederholte damals erneut die Forderung nach einem Rahmenvertrag, der damalige Hauptverband verwies auf den Mangel an einheitlichen Qualifikationen bei Therapeut_innen. Obwohl die Debatte über die Ausbildung sich weiterentwickelte und bereits 2005 an der Sigmund-Freud-Universität sozusagen der erste Studiengang zu Psychotherapie startete (3), ist die Frage der Akademisierung nach wie vor nicht geklärt. 2013 befürwortete der Psychotherapiebeirat im Gesundheitsministerium eine Umstellung der Ausbildung auf ein ECTS-System, auch um "die Wissenschaftlichkeit der Psychotherapie [zu] unterstreichen und kann als Vorarbeit für eine allfällige zukünftige Akademisierung der Psychotherapieausbildung in Österreich gesehen werden"(4).

Die Pandemie und der resultierende gesellschaftliche Fokus auf psychische Gesundheit haben die öffentliche Debatte über psychische Versorgung massiv befeuert. Wer wie und unter welchen Umständen eine Versorgung bekommt und ob diese erstattungsfähig ist, wurde seit Jahren nicht mehr so intensiv diskutiert. Besonders der Fokus auf Kinder und Jugendliche beschäftigt, immerhin wurden dazu auch Runde Tische im Ministerium einberufen - in denen die Akademisierung der Psychotherapie erneut eine Rolle spielte (5). Eine Akademisierung könnte auch die Debatten über Qualität beenden, da die Ausbildung nicht mehr über individuelle Ausbildungsvereine und unterschiedliche Universitäten abgewickelt würde, sondern bundesweite Vorgaben erhalten würde. Aufgrund der hohen Bereitschaft aller involvierten Stakeholder und dem steigenden Bedarf beziehungsweise auch als Rolle der Vorarbeit für einen Gesamtvertrag mit Sozialversicherungspartnern, ist es daher höchste Zeit, die Vorarbeiten der Vergangenheit zu nutzen und die Psychotherapieausbildung (inhaltlich) zu vereinheitlichen und zu akademisieren.

  1. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05309/index.shtml
  2. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/oesterreich/370121_Therapie-auf-Krankenschein-ist-Rechtsanspruch.html
  3. https://www.dgvt.de/aktuelles/details/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1357&cHash=58e3b875ca50e79dbc5e1c032fd29df9
  4. https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z/Psychotherapeutin,-Psychotherapeut/ECTS-Bewertung-psychotherapeutischer-Pro%C3%A4deutika-und-Fachspezifika.html
  5. https://www.sn.at/panorama/oesterreich/ministerium-fordert-einfacheren-zugang-zu-psychotherapie-93185701

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Akademisierung der Psychotherapie vorzulegen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.