2516/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Rückkehr zur faktenbasierten Normalität

 

'Die Pandemie ist nicht vorbei.' Wenn es einen Satz gibt, der für die Regierungshaltung zu Covid steht, ist dieser wohl der symptomatischste. Natürlich steht außer Zweifel, dass das Virus einfach wieder verschwindet, aber genau das verlangt gewisse Anpassungen in der Politik. Die Verlängerung von Ausnahmezuständen kann weder beim Aussetzen von Grundregeln wie für die Versorgungssicherheit akzeptiert werden, noch beim Aufrechterhalten von Einschränkungen. Besonders, wenn der Bundeskanzler selbst am Parteitag der Volkspartei dezidiert das Ende der Pandemie erklärt: "So viele in so einem kleinen Raum, heißt auch so viele Viren. Aber jetzt kümmert es uns nicht mehr, schön dass ihr da seid!" - Die Bevölkerung kann keinen Grund sehen, sich mit Einschränkungen abzufinden, wenn die Politik für sich selbst so ganz offensichtlich keinerlei Bedarf mehr für Maßnahmen sieht.

Nun kann darüber debattiert werden, was als Einschränkung gesehen wird, meist hilft ein Blick in die Bevölkerung oder auch zu internationalen Vergleichen, um das abschätzen zu können.
Eine der wohl minimalsten Einschränkungen im Alltag ist dabei die Maske geworden - theoretisch.
Bei hohen Infektionszahlen oder einer hohen Infektiosität lassen sich Schutzmaßnahmen rechtfertigen. Mittlerweile ist aber ein relativ breiter Konsens in der öffentlichen Debatte - und auch Wortmeldungen von Experten -, dass die Pandemie in einen endemischen Dauerzustand übergeht.

Dieser Dauerzustand bedeutet auch, dass Ausnahmeregelungen und Maßnahmen in einem anderen Kontext als dem der vergangenen Jahre gesehen werden muss. Fixe Grenzwerte und Reaktionspläne ermöglichen, dass bei steigenden Infektionszahlen reagiert werden kann, beliebtes Beispiel hierfür sind die skalierbare Testkapazitäten.

Nun lässt sich eben argumentieren, dass bestimmte Maßnahmen derartige Vorbereitungen brauchen. Was alle Maßnahmen aber auch brauchen  ist eine nachvollziehbare Basis, damit zumindest das letzte bisschen Compliance der Bevölkerung erhalten bleibt und im Bedarfsfall Maßnahmen von dieser auch mitgetragen werden.

Das wohl ebenfalls symptomatische Beispiel hierfür ist die Maskenpflicht. Weltweit wurde nach Beginn der Pandemie rasch auf Masken zur Infektionseindämmung gesetzt. Teilen der Bevölkerung waren diese wohl schon von asiatischen Touristen bekannt, da Masken in vielen asiatischen Ländern aufgrund der hohen Luftverschmutzung oder während Grippewellen häufig verwendet werden. Im Unterschied zu allen anderen Ländern der Welt - abseits von Bayern - ging Österreich hier aber schon bald wieder einen Einzelweg und setzte statt normaler Masken auf FFP2-Masken. Was mehrere Konsequenzen hat.

Einerseits sind diese nicht wiederverwendbar  müssten theoretisch als Schutzausrüstung ordnungsgemäß gelagert und getragen werden und stellen für die Träger eine permanente finanzielle und körperliche Belastung dar. Entgegen vieler anfänglicher Geschichten darüber, sind FFP2-Masken zwar kein gesundheitlichen Risiko, allerdings ist aus gutem Grund schon seit Jahren bekannt, dass beim Tragen von FFP2-Masken regelmäßig Pausen gemacht werden, um einen guten Atemfluss zu garantieren. 

Der lockere Umgang mit FFP2-Masken hat aber auf jeder Ebene nachteilig Folgen für die Bevölkerung. So gab es regelmäßig neue 'Maskenskandale', weil unverhältnismäßig viel öffentliches Geld für diese ausgegeben  wurde, weil bei Klassifikationen nich mehr auf die Qualität geachtet oder bei dieser gleich ganz geschummelt wurde. Zusätzlich waren die Regeln im Vergleich zu anderen Ländern immer schlechter nachvollziehbar und mit dem Wegfall der (0Stoff!-)Masken in anderen Ländern bleibt nun mehr überhaupt keine nachvollziehbare Basis übrig. So muss beispielsweise bei Ausflügen im angrenzenden Ausland in vielen Fällen in Zügen überhaupt keine Maske verlangt. Fährt der Zug über sie Staatsgrenze sind allerdings FFP2-Masken nötig.
Ebenso wenig nachvollziehbar ist, warum die Maskenpflicht im Handel mit 16. April weggefallen ist, im "lebensnotwendige Handel" von Supermärkten, Apotheken, Drogerien etc aber weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht gilt.

Die Regierung argumentiert, dass diese Bereiche eben von allen Personen - also auch jene mit besonders hohem Infektionsrisiko - im täglichen Bedarf gelten und daher ein höherer Schutz nötig ist. Gleichzeitig wird argumentiert, dass es FFP2-Masken sein müssen, da diese auch den Träger und nicht nur umgebende Personen schützen. In Folge dieser Argumentation schützen sich gefährdete Personen durch den Griff zur FFP2-Maske also selbst.

Ohne Rücksicht auf diese Tatsache wird mit dem Festhalten an der FFP2-Pflicht aber auch von Mitarbeitern in Supermärkten, Banken etc das permanente Tragen von FFP2-Masken verlangt - was im Handel zwischen Mitarbeitern verschiedener Branchen damit Ungerechtigkeiten schafft, da so der Arbeitgeber dafür entscheidend ist, ob Angestellte Masken tragen müssen oder nicht. In Folge dessen kommt es nun zu immer mehr Protesten. Schon vor dem Ende der Maskenpflicht im breiten Handel forderte der Spartenobmann des Lebensmittelhandels, ein Ende der Maskenpflicht in seiner Sparte (1). Der Handelsverband forderte ebenfalls ein einheitliches Ende der Maskenpflicht im Handel (2) und startete eine Petition, um diese Forderung zu unterstützen. Nach knapp einem Monat hatte diese bereits knapp 30.000 Unterschriften (3) und kann so wohl auf halbwegs breite Unterstützung der Bevölkerung verweisen. Diverse Ausnahmeregelungen für Gesundheitseinrichtungen - zu denen bei Bedarf auch Apotheken noch zählen können - scheinen hier auf mehr Verständnis zu stoßen, allerdings offenbart genau diese Tatsache eben das starke Bedürfnis der Bevölkerung nach sinnvollen Differenzierungen.

Hinzu kommt, dass die Argumentation der Regierung zum Zwang als Schutz für vulnerable Gruppen natürlich nicht haltbar ist. Immerhin basiert diese ja darauf, dass FFP2-Masken auch dem Selbstschutz dienen und ein Ende der Pflicht kann ja nicht mit einem Verbot für diejenigen gleichgesetzt werden, die lieber darauf zurückgreifen würden. Im Sinne einer freien Wahl für Bürger, wie nunmehr mit der neuen Normalität umgegangen werden soll, muss diesen aber endlich wieder eine freie Entscheidung ermöglicht werden.

  1. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220413_OTS0102/wkoe-lebensmittelhandel-maskenpflicht-muss-auch-fuer-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-im-lebensmittelhandel-fallen
  2. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220420_OTS0139/heldinnen-der-krise-handelsverband-petition-gegen-maskenpflicht-im-supermarkt-erreicht-meilenstein-von-8000-unterstuetzerinnen
  3. https://www.change.org/p/helden-der-coronakrise-entlasten?utm_content=cl_sharecopy_33033705_de-DE%3A1&recruiter=1261757588&utm_source=share_petition&utm_medium=copylink&utm_campaign=share_petition

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung in allen Wirtschaftsbereichen außerhalb des Gesundheitssektors, und daher insbesondere im Handel und in Banken, aufzuheben."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.