2516/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Rückkehr zur faktenbasierten Normalität
'Die Pandemie ist nicht vorbei.' Wenn es einen Satz gibt, der für die Regierungshaltung zu Covid steht, ist dieser wohl der symptomatischste. Natürlich steht außer Zweifel, dass das Virus einfach wieder verschwindet, aber genau das verlangt gewisse Anpassungen in der Politik. Die Verlängerung von Ausnahmezuständen kann weder beim Aussetzen von Grundregeln wie für die Versorgungssicherheit akzeptiert werden, noch beim Aufrechterhalten von Einschränkungen. Besonders, wenn der Bundeskanzler selbst am Parteitag der Volkspartei dezidiert das Ende der Pandemie erklärt: "So viele in so einem kleinen Raum, heißt auch so viele Viren. Aber jetzt kümmert es uns nicht mehr, schön dass ihr da seid!" - Die Bevölkerung kann keinen Grund sehen, sich mit Einschränkungen abzufinden, wenn die Politik für sich selbst so ganz offensichtlich keinerlei Bedarf mehr für Maßnahmen sieht.
Nun kann darüber debattiert werden, was
als Einschränkung gesehen wird, meist hilft ein Blick in die
Bevölkerung oder auch zu internationalen Vergleichen, um das
abschätzen zu können.
Eine der wohl minimalsten Einschränkungen im Alltag ist dabei die Maske
geworden - theoretisch.
Bei hohen Infektionszahlen oder einer hohen Infektiosität lassen sich
Schutzmaßnahmen rechtfertigen. Mittlerweile ist aber ein relativ breiter
Konsens in der öffentlichen Debatte - und auch Wortmeldungen von Experten
-, dass die Pandemie in einen endemischen Dauerzustand übergeht.
Dieser Dauerzustand bedeutet auch, dass Ausnahmeregelungen und Maßnahmen
in einem anderen Kontext als dem der vergangenen Jahre gesehen werden muss.
Fixe Grenzwerte und Reaktionspläne ermöglichen, dass bei steigenden
Infektionszahlen reagiert werden kann, beliebtes Beispiel hierfür sind die
skalierbare Testkapazitäten.
Nun lässt sich eben argumentieren, dass bestimmte Maßnahmen
derartige Vorbereitungen brauchen. Was alle Maßnahmen aber auch
brauchen ist eine nachvollziehbare Basis, damit zumindest das letzte
bisschen Compliance der Bevölkerung erhalten bleibt und im Bedarfsfall
Maßnahmen von dieser auch mitgetragen werden.
Das wohl ebenfalls symptomatische Beispiel hierfür ist die Maskenpflicht.
Weltweit wurde nach Beginn der Pandemie rasch auf Masken zur
Infektionseindämmung gesetzt. Teilen der Bevölkerung waren diese wohl
schon von asiatischen Touristen bekannt, da Masken in vielen asiatischen
Ländern aufgrund der hohen Luftverschmutzung oder während
Grippewellen häufig verwendet werden. Im Unterschied zu allen anderen
Ländern der Welt - abseits von Bayern - ging Österreich hier aber
schon bald wieder einen Einzelweg und setzte statt normaler Masken auf
FFP2-Masken. Was mehrere Konsequenzen hat.
Einerseits sind diese nicht wiederverwendbar müssten theoretisch als
Schutzausrüstung ordnungsgemäß gelagert und getragen werden und
stellen für die Träger eine permanente finanzielle und
körperliche Belastung dar. Entgegen vieler anfänglicher Geschichten
darüber, sind FFP2-Masken zwar kein gesundheitlichen Risiko, allerdings
ist aus gutem Grund schon seit Jahren bekannt, dass beim Tragen von FFP2-Masken
regelmäßig Pausen gemacht werden, um einen guten Atemfluss zu
garantieren.
Der lockere Umgang mit FFP2-Masken hat aber auf jeder Ebene nachteilig Folgen
für die Bevölkerung. So gab es regelmäßig neue
'Maskenskandale', weil unverhältnismäßig viel öffentliches
Geld für diese ausgegeben wurde, weil bei Klassifikationen nich mehr
auf die Qualität geachtet oder bei dieser gleich ganz geschummelt wurde.
Zusätzlich waren die Regeln im Vergleich zu anderen Ländern immer
schlechter nachvollziehbar und mit dem Wegfall der (0Stoff!-)Masken in anderen
Ländern bleibt nun mehr überhaupt keine nachvollziehbare Basis
übrig. So muss beispielsweise bei Ausflügen im angrenzenden Ausland
in vielen Fällen in Zügen überhaupt keine Maske verlangt.
Fährt der Zug über sie Staatsgrenze sind allerdings FFP2-Masken
nötig.
Ebenso wenig nachvollziehbar ist, warum die Maskenpflicht im Handel mit 16.
April weggefallen ist, im "lebensnotwendige Handel" von
Supermärkten, Apotheken, Drogerien etc aber weiterhin eine
FFP2-Maskenpflicht gilt.
Die Regierung argumentiert, dass diese Bereiche eben von allen Personen - also
auch jene mit besonders hohem Infektionsrisiko - im täglichen Bedarf
gelten und daher ein höherer Schutz nötig ist. Gleichzeitig wird
argumentiert, dass es FFP2-Masken sein müssen, da diese auch den
Träger und nicht nur umgebende Personen schützen. In Folge dieser
Argumentation schützen sich gefährdete Personen durch den Griff zur FFP2-Maske
also selbst.
Ohne Rücksicht auf diese Tatsache wird mit dem Festhalten an der
FFP2-Pflicht aber auch von Mitarbeitern in Supermärkten, Banken etc das
permanente Tragen von FFP2-Masken verlangt - was im Handel zwischen
Mitarbeitern verschiedener Branchen damit Ungerechtigkeiten schafft, da so der
Arbeitgeber dafür entscheidend ist, ob Angestellte Masken tragen
müssen oder nicht. In Folge dessen kommt es nun zu immer mehr Protesten.
Schon vor dem Ende der Maskenpflicht im breiten Handel forderte der
Spartenobmann des Lebensmittelhandels, ein Ende der Maskenpflicht in seiner
Sparte (1). Der Handelsverband forderte ebenfalls ein einheitliches Ende der
Maskenpflicht im Handel (2) und startete eine Petition, um diese Forderung zu
unterstützen. Nach knapp einem Monat hatte diese bereits knapp 30.000
Unterschriften (3) und kann so wohl auf halbwegs breite Unterstützung der
Bevölkerung verweisen. Diverse Ausnahmeregelungen für
Gesundheitseinrichtungen - zu denen bei Bedarf auch Apotheken noch zählen
können - scheinen hier auf mehr Verständnis zu stoßen,
allerdings offenbart genau diese Tatsache eben das starke Bedürfnis der
Bevölkerung nach sinnvollen Differenzierungen.
Hinzu kommt, dass die Argumentation der Regierung zum Zwang als Schutz für vulnerable Gruppen natürlich nicht haltbar ist. Immerhin basiert diese ja darauf, dass FFP2-Masken auch dem Selbstschutz dienen und ein Ende der Pflicht kann ja nicht mit einem Verbot für diejenigen gleichgesetzt werden, die lieber darauf zurückgreifen würden. Im Sinne einer freien Wahl für Bürger, wie nunmehr mit der neuen Normalität umgegangen werden soll, muss diesen aber endlich wieder eine freie Entscheidung ermöglicht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Soziales, Pflege, Gesundheit und Konsumentenschutz,
wird aufgefordert, die Maskenpflicht mit sofortiger Wirkung in allen Wirtschaftsbereichen
außerhalb des Gesundheitssektors, und daher insbesondere im Handel und in
Banken, aufzuheben."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.