2518/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleichstellung Schutzsuchender iSd Vertriebenen-VO mit Asylberechtigten

 

Seit Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind nach Angaben des UNHCR knapp 6 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, um sich in Nachbarstaaten in Sicherheit zu bringen (Stand 10. Mai 2022, UNHCR Data Portal). Auf EU-Ebene einigte man sich, Schutzsuchenden aus der Ukraine möglichst schnell und unbürokratisch Schutz zu bieten - dazu verpflichtete sich auch Österreich und nahm zur innerstaatlichen Umsetzung des EU-Beschlusses am 11. März die Vertriebenen-Verordnung an. Zu den Verpflichtungen Österreichs gegenüber Schutzsuchenden aus der Ukraine zählen insbesondere eine angemessene Unterbringung, Sozialleistungen und medizinische Versorgung sowie Zugang zum Bildungssystem und zum Arbeitsmarkt (Art 12-14 Richtlinie 2001/55/EG über "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes"). 

Bis zum 10. Mai 2022 registrierten sich in Österreich rund 68.000 Personen und erhielten ein sogenanntes "temporäres Aufenthaltsrecht". Jedoch zeichnete sich der Umgang mit Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO durch einen hohen Bürokratieaufwand und zahlreiche Missstände aus, welche über zwei Monate nach Kriegsbeginn fortbestehen. Insbesondere wird die Grundversorgung, deren System an sich ineffizient aufgestellt ist, unvollständig und verspätet ausbezahlt - manche Menschen haben sogar ihre Existenzgrundlage verloren und sind auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft angewiesen. Auch mangelnde Pflege für besonders schutzbedürftige und vulnerable Personen sowie Verspätungen bei der Ausstellung von Beschäftigungsbewilligungen sind fortbestehende Missstände. Wichtige Fragestellungen wie die Sicherstellung genügender Kinderbetreuungsplätze und Ansprüche auf Sozialleistungen bleiben bis dato ungeklärt. An der Koordination zwischen Bund und Ländern mangelt es ebenfalls, vor allem was die Umverteilung der Schutzsuchenden und Kostenaufteilungen angeht. Bund und Länder verabsäumen es, sich auf Reformen zu einigen, um rasche und adäquate Hilfe zu leisten. In Deutschland hingegen wurde beispielsweise geklärt, dass Schutzsuchende aus der Ukraine Sozialhilfe beziehen werden. 

Seitens der Bundesregierung wurden einige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Schutzsuchender angekündigt, beispielsweise die Anhebung der Tagessätze in der Grundversorgung oder der Zugang zu Sozialleistungen. Jedoch wurden diese Ankündigungen entweder nicht umgesetzt oder zurückgenommen (Zweiter Anlauf für bessere Hilfe für Ukrainer am Dienstag, Der Standard). Aus welchen Gründen beschlossen wurde, Schutzsuchende iSd Vertriebenen-VO wie Asylwerber_innen zu behandeln anstatt sie mit Asylberechtigten gleichzustellen, bleibt unbegründet. Dadurch sind letztere jedoch längerfristig auf die Grundversorgung angewiesen. Schutzsuchende aus der Ukraine sollten für eine bessere Integration auf die Bundesländer verteilt und mit Asylberechtigten in allen Bereichen gleichgestellt werden, insbesondere der Umstieg in die Mindestsicherung und der Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Beschäftigungsbewilligung sollen ermöglicht werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, Schutzsuchende aus der Ukraine, die nach der Vertriebenen-VO ein temporäres Aufenthaltsrecht erhalten haben, mit Asylberechtigten in allen Bereichen gleichzustellen". 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.