2519/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Beweissicherung Kriegsverbrechen und andere Straftaten nach dem Völkerrecht

 

Um die Aufklärung der in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen voranzutreiben, stellt das Außenministerium dem Büro des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) 100.000 Euro zur Verfügung. Das Justizministerium entsendet zudem eine zusätzliche Expertin oder einen Experten zum IStGH, um Kriegsverbrechen noch wirksamer verfolgen zu können.

Essentiell ist jedoch die Beweissicherung von Völkerrechtsverbrechen für die Aufarbeitung durch den IStGH in jedem einzelnen Land. Darüber verständigte man sich auch Anfang März im Rahmen eines Treffens des Rats der Justiz- und Innenminister/innen in Brüssel. In Deutschland hat der Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen möglicher russischer Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine Ermittlungen aufgenommen. Demnach verfügen in Deutschland Behörden über Informationen, dass solche Verbrechen bereits begangen wurden oder in Zukunft begangen werden könnten. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann ist ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dabei handelt es sich nicht um Ermittlungen gegen eine konkrete Person, sondern um ein Verfahren zur Sicherung von Beweisen. Diese könnten in Zukunft für strafrechtliche Verfahren gegen Einzelne genutzt werden (Kriegsverbrechen in der Ukraine: Generalbundesanwalt ermittelt wegen möglicher Kriegsverbrechen | ZEIT ONLINE). 

In Österreich informieren Justiz- und Innenministerium nun schutzsuchende Personen aus der Ukraine mit einer SMS über Ermittlungen zu Kriegsverbrechen (SMS-Infos zu Kriegsverbrechen für Vertriebene in Österreich - news.ORF.at) und es soll seitens des Justizministeriums eine Kontaktstelle zur Verfolgung von Kriegsverbrechen in der Ukraine eingerichtet worden sein. Diese soll der Verbesserung der Zusammenarbeit mit der ukrainischen Justiz beitragen und könne Ersuchen etwa bei Beweiserhebungen und Fahndungen der ukrainischen Justizbehörden entgegennehmen und betreiben (Zadić zu Ukraine: „Müssen alles tun, um mögliche Kriegsverbrecher zu verfolgen“ - BMJ). 

Abseits dieser Beteuerungen und dem Formulieren von Intentionen vonseiten der Justizministerin bleibt unklar, welche Einrichtung mit welchen Ressourcen Realität wurde, um in Österreich wichtige Beweise zeitnah zu sichern und inwieweit dies auch ohne ein Ersuchen von einer internationalen oder ausländischen Strafermittlungsbehörde realisiert werden soll.

Deutschland richtete hierfür mittlerweile die "Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen" (ZBKV) im Bundeskriminalamt ein, die im Auftrag des Generalbundesanwaltes bei Straftaten gegen das Völkerstrafrecht ermittelt. Sie ist als die deutsche kriminalpolizeiliche "War Crimes Unit" in die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz integriert. Auf nationaler Ebene steht die ZBKV in engem Informationsaustausch u.a. mit dem Generalbundesanwalt , dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Bundesamt für Justiz , dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter und der Bundespolizei. International findet eine enge Kooperation vor allem mit den für die Verfolgung von Völkerstraftaten zuständigen "War Crimes Units" ausländischer Polizeibehörden statt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, eine zentrale Stelle für die Bekämpfung von Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine mit ausreichend Personalressourcen nach dem Vorbild Deutschlands einzurichten, die wesentlich für die Beweissicherung sowie Weiterleitung der Beweise von Völkerrechtsverbrechen zuständig ist."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.