2520/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Errichtung einer interministeriellen Koordinierungsgruppe zur humanitären Krise

 

Seit Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation auf die Ukraine am 24. Februar 2022 sind nach Angaben des UNHCR knapp 6 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen, um sich in Nachbarstaaten in Sicherheit zu bringen (Stand 10. Mai 2022, UNHCR Data Portal). Auf EU-Ebene einigte man sich, Schutzsuchenden aus der Ukraine möglichst schnell und unbürokratisch Schutz zu bieten - dazu verpflichtete sich auch Österreich und nahm zur innerstaatlichen Umsetzung des EU-Beschlusses am 11. März die Vertriebenen-Verordnung an. Zu den Verpflichtungen Österreichs gegenüber Schutzsuchenden aus der Ukraine zählen insbesondere eine angemessene Unterbringung, Sozialleistungen und medizinische Versorgung sowie Zugang zum Bildungssystem und Arbeitsmarkt (Art 12-14 Richtlinie 2001/55/EG über "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes"). 

Bis zum 10. Mai 2022 registrierten sich in Österreich rund 68.000 Personen und erhielten ein sogenanntes "temporäres Aufenthaltsrecht". Jedoch zeichnete sich der Umgang mit Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO durch einen hohen Bürokratieaufwand und zahlreiche Missstände aus, welche über zwei Monate nach Kriegsbeginn fortbestehen. Insbesondere wird die Grundversorgung, deren System an sich ineffizient aufgestellt ist, unvollständig und verspätet ausbezahlt - manche Menschen haben sogar ihre Existenzgrundlage verloren und sind auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft angewiesen. Auch mangelnde Pflege für besonders schutzbedürftige und vulnerable Personen sowie Verspätungen bei der Ausstellung von Beschäftigungsbewilligungen sind fortbestehende Missstände. Wichtige Fragestellungen wie die Sicherstellung genügender Kindesbetreuungsplätze und Ansprüche auf Sozialleistungen bleiben nach wie vor ungeklärt. Bund und Länder verabsäumen es, sich rasch auf Reformen zu einigen – dementsprechend werden bereits angekündigte Maßnahmen, etwa die Anhebung der Tagessätze in der Grundversorgung, nicht umgesetzt. Das Tun des "Flüchtlingskoordinators" ist nicht positiv wahrnehmbar. Umso mehr erweist sich eine interministerielle Abstimmung zur Koordination, zur Schaffung klarer Zuständigkeiten und zur Festlegung von Verantwortlichkeiten als unabdingbar. Andere relevante Akteure, insbesondere zivilgesellschaftliche Organisationen, Arbeitsmarktservice und Gesundheitskasse, sind miteinzubeziehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, eine Koordinierungsgruppe zur effektiven Koordination zwischen allen relevanten Akteuren und Ministerien zur adäquaten Aufnahme, Versorgung, Unterbringung und Integration der Schutzsuchenden iSd Vertriebenen-VO unter Einbindung relevanter zivilgesellschaftlicher Organisationen einzurichten."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.