2526/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Katharina Werner, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Monitoring und zeitnaher Veröffentlichung der Dokumente des Tierschutzrats
Der Tierschutzrat ist in Österreich eine wichtige Einrichtung; berät die zuständige Bundesminister_in, schafft Grundlagen für einheitliche Vollziehung des Tierschutzrechts, evaluiert Implementierungen, arbeitet Grundlagen für Entscheidungen aufgrund wissenschaftlicher und praktischer Erkenntnisse aus. Die Expertise des Tierschutzrats ist oft Grundlage wichtiger Entscheidungen. Im Sinne einer bürgernahen und transparenten Politik sollten diese Ergebnisse auch öffentlich und niederschwellig zugänglich sein. Grundsätzlich sind die Protokolle auf der Seite www.verbrauchergesundheit.gv.at abrufbar. Allerdings dauert es oft Monate bis die letzten Protokolle online sind. So ist das aktuellste abrufbare Protokoll am 21.4.2022 beispielsweise das von der Sitzung vom 11.6.2021. Eine regelmäßige und zeitnahe Aktualisierung und damit Verfügbarkeit der Expertisen des Tierschutzrats sucht man vergeblich.
Daten zur Umsetzung der Empfehlungen des Tierschutzrats findet man ebenfalls nicht. Ein Monitoring (z.B. angelehnt an den Regierungsmonitor des Landes Wien), das ersichtlich macht, in welchen Bereichen welche Empfehlungen umgesetzt wurden, würde zu mehr Transparenz beitragen und als Grundlage für weitere evidenzbasierte Ansätze im Bereich Tierschutz dienen.
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/Tierschutzrat/Protokoll_42._TSR_Sitzung_anonymisiert.pdf?8hkxud
https://www.wien.gv.at/regierungsabkommen2020/regierungsmonitor/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Berichte des Tierschutzrats zeitnahe nach dessen Zusammentreffen bis längstens 4 Wochen danach zu veröffentlichen und ein digitales, online für jeden und jede einsehbares Monitoring einzurichten, welches den Umsetzungsstand der im Tierschutzrat beschlossenen Maßnahmen transparent und öffentlich abrufbar macht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.