2527/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMag. Katharina Werner Bakk., Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bericht über konsument_innenpolitische Maßnahmen
Konsument_innenpolitik gewinnt, auch durch die Globalisierung, immer mehr an Bedeutung. Pandemie und steigende Inflation tragen ebenso dazu bei, dass Konsument_innenschutz immer wichtiger für die Bürger_innen wird. Online- und SMS-Betrug nahmen in den letzten Jahren stark zu, ebenso Schäden durch Krypto-Investments, Probleme mit Stornoversicherungen und Überschuldungen. Die Probleme und Bedürfnisse der Konsument_innen sind vielfältig.
Konsument_innenpolitik umfasst in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz Bereiche wie etwa allgemeine Produktsicherheit, grenzüberschreitende Behördenkooperation, alternative Streitbeilegung und das Verbraucherzahlungskontogesetz. Für viele andere Bereiche wie Konsumentenrecht, Passagierrechte, Finanzdienstleistungen etc. werden im Ministerium Lösungsvorschläge erarbeitet, es gibt einen Produktsicherheitsbeirat, ein Konsumentenportal, Unterrichtsmaterialien für Pädagoginnen und Pädagogen und staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen. Verbraucher_inneninformation und – bildung sind ebenso wesentliche Aufgaben wie die Einrichtung von Schlichtungs- und Beratungsstellen wie die Sorge für Produktsicherheit.
Was aber fehlt sind Daten und Fakten über gesetzte konsumentenpolitische Maßnahmen einerseits und die Ausgangsposition andererseits, um transparent zu machen, wie effizient die gesetzten Maßnahmen sind und ob sie gegebenenfalls evaluiert werden sollten. Ein Gesamtbericht, der ersichtlich macht, in welchen Bereichen welche Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung der Konsument_innenposition umgesetzt wurden, würde zu mehr Transparenz beitragen und als Grundlage für weitere evidenzbasierte Ansätze in der konsument_innenpolitischen Arbeit dienen.
https://www.sozialministerium.at/Themen/Konsumentenschutz.html
https://ooe.arbeiterkammer.at/service/presse/Konsumentenschutz_in_Pandemie_wichtiger.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, einen Bericht über die in den Jahren 2020 und 2021 gesetzten konsument_innenpolitischen Maßnahmen zu veröffentlichen und in weiterer Folge alle zwei Jahre einen weiteren Bericht zu erstellen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.