2533/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Bernhard, Martina Künsberg-Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Förderung von Betriebskindergärten
Kinderbetreuung ist in Österreich in ländlichen Regionen oftmals nur schwer zu finden. Schon alleine die Definition von Kinderbetreuung spotten jeglichem Realitätsbezug, immerhin zählt ein Kindergarten als Ganztageskindergarten, sobald er bis 14 Uhr geöffnet hat. Eine Definition, die sich unter keinen Umständen mit dem Alltag einer Vollzeittätigkeit vereinbaren lässt. Das spiegelt sich auch in den tatsächlichen Öffnungszeiten wieder. Nur zwei Drittel der Kindergärten haben nach 16 Uhr offen und viele Kindergärten haben noch nicht einmal an fünf Tagen die Woche geöffnet. Das behindert viele Familien und besonders Frauen am Arbeitsmarkt, weil sie Familie und Beruf nicht vereinbaren können. Dabei zeigt sich, dass jede zusätzlich geöffnete Stunde in Kindergärten in einer Gemeinde die Vollzeiterwerbsquote von Frauen um einen ganzen Prozentpunkt hebt (1).
Besonders bei der Betreuung der unter Dreijährigen hinkt Österreich trotz jahrelanger Bemühungen hinterher und das Barcelonaziel, eine Betreuungsquote von 33 Prozent, scheint in unrealistischer Ferne zu sein. Immerhin hat sich die Betreuungsquote in diesem Alter in den vergangenen Jahren kaum verändert. Betrachtet man die Faktenlage dahinter genauer, ist das aber kein Wunder. Immerhin gibt es immer noch Gemeinden, die Frauen Zuschüsse auszahlen, wenn diese ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken und in Niederösterreich ist der Besuch des Kindergartens unter einem Alter von 30 Monaten gar nicht möglich. Kinderkrippen für Jüngere gibt es aber kaum, für 573 Gemeinden nämlich nur 187 Einrichtungen (2).
Spezifisch bei so jungen Kindern zeigt sich aber ohnehin, dass eine Betreuung in der Nähe der Eltern oftmals gegenüber der Nähe zum Wohnort bevorzugt wird. Traditionellerweise werden Kindergärten oft von Gemeinden selbst betrieben, viele Gemeinden sehen dies als exklusive Leistung für ihre Bewohner_innen an. Wer den Kindergarten im Nachbarort mit verwenden will, wird deshalb oft zur Kasse gebeten. Andere Betreiber haben es oftmals schwer, kirchliche Einrichtungen und gemeinnützige Vereine dominieren den Markt. Wer als Privatunternehmen einen Kindergarten eröffnet, kommt oft schon präventiv in Verruf und selbst große Industrieunternehmen, haben es oft schwer, Gemeindekooperationen für Betriebskindergärten zu organisieren. Das, obwohl manche Gemeinden intern Budgets verschieben müssen, um den laufenden Betrieb zu finanzieren und sparen deshalb an anderen Stellen oder sie zahlen Prämien aus, damit sie nicht in mehr Elementarpersonal und -einrichtungen investieren müssen.
Diese Vorgehensweise kann aber in Niemandes Interesse sein. Entweder Eltern (und damit zumeist Frauen) bleiben bei Kindern länger zu Hause, fallen damit am Arbeitsplatz weg und erhöhen ihr Risiko auf Altersarmut, oder aber es gibt Angebote zur Kinderbetreuung. Debatten über Wahlfreiheit bieten sich schließlich kaum an, wenn man sein Kind morgens eine halbe Stunde in die Kinderkrippe bringt, dann zur Arbeitsstätte weiter muss und das Kind spätestens um 16 Uhr wieder aus der Krippe abgeholt werden muss. Nicht zu vergessen ist dabei ja auch der Aspekt, dass viele dieser Eltern in der Wirtschaft fehlen und Betriebe im ganzen Land und über alle Branchen verteilt, händeringend nach Personal suchen. Die zusätzliche Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen müsste dementsprechend eigentlich als Ziel von Gemeinden gesehen werden, immerhin schafft eine Gemeinde damit in ihrem Gebiet auch bessere Möglichkeiten, um Personen in Beschäftigung zu bringen und damit direkt mehr Einnahmen für die Gemeindekassen zu generieren.
Nachdem es im Kinderbetreuungsbereich aber offensichtlich an nachhaltigen Finanzierungswegen mangelt, sollte hier ein Umdenken erfolgen. Eine größere Vielfalt von Betreibern und innovative Kooperationsformen könnten Abhilfe und nachhaltige Betreuungsangebote schaffen. So wie in einzelnen Bundesländern die verfügbaren Öffnungszeiten durch Zusammenarbeit massiv erweitert und Schließtage reduziert werden konnten, sollte die Zusammenarbeit von verschiedenen Interessen befördert werden. Durch beispielsweise eine Unterstützung von Betriebstageseltern oder eine gemeinsame Finanzierung von Kindergärten durch beispielsweise Gemeinden und ansässige Betriebe, könnte dem Arbeitskräftemangel durch die Schaffung eines Angebotes entgegengewirkt werden. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Bundesländern scheint es hier aber zumindest auf einer Ideenebene einen gewissen Koordinierungsbedarf zu geben. Nachdem die aktuelle Bundesregierung sich nur in wenigen Bereichen aber wirklich als koordinierende Stelle sieht, scheint es notwendig zu sein, das Ministerium an diese Rolle zu erinnern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern neue Modelle zum vielfältigeren und nachhaltigeren Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen zu erarbeiten und dadurch die Verfügbarkeit von elementarpädagogischen Einrichtungen zu erhöhen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.