2536/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Digitales Klimaticket umsetzen

Das Klimaticket hat sich seit seiner Einführung bis 30. April 2022 bereits über 158.000 Mal verkauft, alleine auf Wien fallen 50.820 dieser neuen Tickets an. Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene bietet das neue Ticket eine Vielzahl an Vorteilen, wie etwa das zeitlich flexible Zusteigen in Straßenbahn, Zug oder Bus.

Technisch ist das Klimaticket jedoch für viele Öffi-Fahrgäste ein Rückschritt. Für Wienerinnen und Wiener ist ein digitales Ticket oder Jahreskarte in der App “Wien mobil” bereits erprobter Standard. ÖBB Kund_innen konnten ihre Vorteilscard, Tickets und Sitzplatzreservierungen ebenfalls in der zugehörigen App der ÖBB hinterlegen. Mit der Umstellung auf das Klimaticket sind diese digitalen Alternativen zur Scheckkarte jedoch nicht mehr verfügbar.

Gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einführung des Klimatickets (Klimaticketgesetz), BGBl. I Nr. 75/2021 wird in der Beilage 1 § 8 Abs. 3 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets BGBl. II Nr. 122/2022 geregelt, dass ein Klimaticket ausschließlich in originaler Scheckkartenform gültig sei. Diese Regelung ist insofern nicht nachvollziehbar, da der QR-Code der Scheckkarte bereits eine ausreichende Verifizierung für Verkehrsbetriebe gestattet. Es werden bereits jetzt Porträts der Kartenbesitzer_innen für die Verkehrsbetriebe hinterlegt, um eine missbräuchliche Verwendung der Karte zu unterbinden. Somit ist bereits jetzt anhand der QR-Codes eine eindeutige Zuordnung der Besitzer_innen möglich.

Eine kundenfreundliche Lösung beinhaltet die Möglichkeit, Drittanbietern zu gestatten, den QR-Code in ihre mobile Anwendungen zu integrieren oder für unterschiedliche Wallet-Applikationen bereitzustellen. Diese würde nicht nur den Service in Apps von öffentlichen Betrieben wie der ÖBB oder Wiener Linien aufwerten, sondern auch Drittanbietern die Möglichkeit geben, das Ticket direkt in ihre Apps auf unterschiedlichen Endgeräten anzubieten. Den digitalen QR-Code mit der physischen Scheckkarte gleichzustellen und Drittanbietern die Integration zu erlauben, ist eine kosten- und zeiteffiziente Möglichkeit, das Klimaticket umgehend digital umzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation, wird aufgefordert, die einschlägige Verordnung über die Einführung des Klimatickets dahingehend zu ändern, dass der digital vorzuweisende QR-Code als Ticket anerkannt und der Scheckkarte gleichgestellt wird." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.