2539/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

betreffend analoge Antragstellung Reparaturbonus

 

 

 

Der mit 26. April 2022 eingeführte Reparaturbonus, den Konsumentinnen und Konsumenten bei mehr als 1.200 Reparaturbetrieben in Anspruch nehmen und damit bei der Reparatur und Instandsetzen von Haushaltselektronik- und Elektrogeräten jeweils bis zu 200 Euro Förderung lukrieren können, kann nur über die Webseite www.reparaturbonus.at beantragt werden.

 

 

Personen, die über keinen Computer und keinen Internetzugang verfügen, soll laut WKÖ durch die Partnerbetriebe geholfen werden. Diese sollen den Kundinnen und Kunden nach Möglichkeit beim Herunterladen und Ausdrucken des Formulars behilflich sein. Inwieweit eine derartige Hilfe tatsächlich durch Betriebe, die oft nur mit wenigen Mitarbeitern auskommen müssen, tatsächlich angeboten werden kann bzw. inwieweit derartige Serviceleistungen kostenlos sind bzw. sein können, sei dahingestellt.

 

 

Eine weitere Empfehlung seitens der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf Freunde und Bekannte zurückzugreifen und diese bei der Beantragung um Hilfe zu bitten, wird aus unterschiedlichen Gründen nur teilweise möglich sein. Gerade Alleinstehende und ältere Personen werden durch die gewählte rein digitale Antragsform vom Reparaturbonus zumindest teilweise ausgeschlossen.

 

 

 

Um allen Bürgerinnen und Bürgern den problemlosen Zugang zum Reparaturbonus zu ermöglichen, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, mit der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie umgehend Gespräche aufzunehmen, dass der Reparaturbonus insofern adaptiert wird, dass eine Antragstellung auch in analoger Form möglich ist, damit alle Konsumentinnen und Konsumenten gleichgestellt werden und dieser Bonus allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich ist.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss ersucht.