2541/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
betreffend Stopp der Teuerung – keine CO2-Bepreisung im Wohnbereich
Die CO2-Bepreisung im Wohnbereich ist insbesondere im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Teuerungswelle endgültig abzusagen. Hierbei würde es nach der sozialpolitisch fatalen Richtwertanpassung um die nächste Wohnkostenerhöhung handeln. Während entlastende Maßnahmen vor allem im Bereich Wohnen ausbleiben. Doch nicht nur unter sozialpolitischen Aspekten gilt es auf diese Maßnahme zu verzichten. Sie ist auch nicht geeignet, einen relevanten Beitrag zu Bemühungen im Sinne des Klimaschutzes bzw. gesteigerter Sanierungstätigkeit zu leisten. Die Lektüre wissenschaftlicher Studien zum Thema offenbart eindeutig, dass die Bepreisung die in sie gesetzten Zielsetzungen nicht zu erfüllen vermag. So berichtet die Tageszeitung „Der Standard vom 20.6.2021 im Artikel „Wie die CO2-Bepreisung für den Gebäudesektor in Österreich aussehen könnte“: „Eine Studie des Finanzwissenschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (Fifo) und des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) zeigte bereits 2019 auf, dass eine CO2-Steuer allein nicht reichen würde, um die nötigen Sanierungen wirtschaftlich attraktiv zu machen. Hinzu kommt, dass die beiden Institute mit einem Preis von 45 Euro pro Tonne rechneten, der sich jährlich um zehn Euro erhöhen wird. "Allerdings reicht auch der Preispfad bis 245 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2040 nicht aus, um alle betrachteten Sanierungsmaßnahmen in den Fallbeispielen hinreichend wirtschaftlich erscheinen zu lassen", heißt es in der Studie.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den zuständigen Bundesminister für Finanzen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass von einer CO2-Bepreisung im Wohnbereich abgesehen wird.“
In formaler Hinsicht wird Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen verlangt.