2542/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Reform des Schengener Grenzkodex für unbefristete Grenzkontrollen
Die Europäische Union scheitert beim Schutz ihrer Außengrenzen vollumfänglich. 2021 gab es so viele illegale Grenzübertritte wie zuletzt im Jahr 2017, nämlich rund 200.000! Im Vergleich zu 2020 entspricht dies einem Anstieg um 57 Prozent (Welt 11.01.2022: 2021 so viele illegale Grenzübertritte wie zuletzt 2017). Selbst der damalige Innenminister und nunmehrige Kanzler Karl Nehammer von der ÖVP stellte im Oktober 2021 fest: „Das Versagen der europäischen Asylpolitik manifestiert sich an den EU-Außengrenzen. Wenn wir einen funktionierenden Schutz der EU-Außengrenze hätten, kämen nicht jedes Jahr hunderttausende Migranten in die EU“ (Vienna.at 08.10.2021: Kritik an Asylpolitik: EU versagt an Außengrenzen).
Als logische Konsequenz dieses Totalversagens begannen einzelne Mitgliedstaaten wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen, so auch Österreich. Genau am heutigen Tage, dem 11. Mai 2022, läuft die aktuelle Verordnung für Kontrollen an den Grenzen zu Slowenien und Ungarn aus. Seit dem Herbst 2017 wurde sie alle sechs Monate verlängert (Wiener Zeitung 27.04.2022: Grenzkontrollen könnten rechtswidrig sein).
Der Europäische Gerichtshof hat erst unlängst am 26. April 2022 in der Pressemitteilung 64/22 festgehalten: „Im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit kann ein Mitgliedstaat Kontrollen an seinen Grenzen zu anderen Mitgliedstaaten vorsehen, aber ohne eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten zu überschreiten.“ Darüber hinaus meint der EuGH: „Der Unionsgesetzgeber hat nämlich einen Zeitraum von sechs Monaten für ausreichend gehalten, damit der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten Maßnahmen erlässt, mit denen einer solchen Bedrohung begegnet werden kann. […] Der Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass der Mitgliedstaat eine solche Maßnahme selbst unmittelbar nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten erneut anwenden kann, wenn er sich einer neuen ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit ausgesetzt sieht, die sich von der ursprünglich festgestellten unterscheidet, was anhand der konkreten Umstände und Ereignisse zu beurteilen ist.“
Die illegale Massenmigration nach Europa stellt allerdings keine, nur alle sechs Monate auftauchende, jeweils „neue“ Bedrohung der Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten dar, sondern ist eine permanente Gefahr. Bislang waren – bis auf wenige Ausnahmen – die Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerstande, einen intakten Grenzschutz zu errichten, schon gar nicht innerhalb der Frist von sechs Monaten.
In dem Verordnungsvorschlag über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen wird völlig zu Recht festgehalten, dass für das „reibungslose Funktionieren des Schengen-Raums […] wirksame Kontrollen an den Außengrenzen und alternative Maßnahmen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erforderlich“ sind (COM (2021) 891 final, S. 2).
Folgerichtig ist ein effizienter und lückenloser Außengrenzschutz Vorbedingung für den Wegfall nationalstaatlicher Grenzschutzmaßnahmen. Eine temporäre Befristung derselben erscheint vor diesem Hintergrund reformbedürftig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, sich bei der Reform des Schengener Grenzkodex dafür auszusprechen und einzusetzen, dass jeder Mitgliedstaat nach eigenem Ermessen unbefristet Kontrollen an seinen nationalstaatlichen Grenzen durchführen können darf.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.