2543/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Wolfgang Zanger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Interne Revision im Arbeits- und Wirtschaftsministerium

Bundesminister Univ.Prof. Dr. Martin Kocher hat folgende Anfragebeantwortung 9689/AB zur Anfrage 9909/J abgegeben:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:

Im Gegensatz zu vorangegangenen Neugründungen von Ressorts wurde das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (nunmehr Bundesministerium für Arbeit) durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020 ohne die Überleitung eines bestehenden Präsidiums am 29. Jänner 2020 neu gegründet. Der klassische präsidiale Bereich des Ministeriums (Personal, Budget, Recht, Kommunikation, IT, Amtswirtschaft und Interne Revision) war daher inhaltlich und organisatorisch gänzlich neu aufzubauen. Lediglich ein Referat mit acht Bediensteten, zuständig für das Personal der Arbeitsinspektorate sowie die mit sechs Bediensteten ausgestattete ESF-Prüfbehörde wurden dem Bundesministerium für Arbeit zum Zeitpunkt der Ressortgründung als präsidialer Bereich übertragen.

 

Um eine Sektion bzw. ein Präsidium organisatorisch einzurichten und personell ausstatten zu können, bedarf es der Konzeption einer entsprechenden Personal- und Geschäftseinteilung, der Erstellung von entsprechenden Arbeitsplatzbeschreibungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz und der Durchführung der entsprechenden Arbeitsplatzbewertungsverfahren durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Darüber hinaus ist die planstellenmäßige und budgetäre Bedeckung der Arbeitsplätze im Personalplan bzw. Bundesfinanzgesetz (BFG) sicherzustellen. Der Aufbau eines kompletten Präsidiums erfordert daher eine entsprechende Vorlaufzeit und umfassende Vorarbeiten.

 

Eine erste provisorische Geschäftseinteilung wurde am 4. Mai 2020 kundgemacht.

 

Das BFG 2020 inkl. Personalplan 2020 wurden am 29. Mai 2020 im Nationalrat beschlossen. Nach der Festlegung der provisorischen Personal- und Geschäftseinteilung und der Beschreibung aller Arbeitsplätze des Präsidiums wurden die entsprechenden Bewertungsverfahren durch das BMKÖS durchgeführt. Der Antrag auf Bewertung der Arbeitsplätze gem. § 137 BDG 1979 für den Bereich der von gegenständlichen Anfrage betroffenen Internen Revision wurde am 4. Dezember 2020 bei der Abteilung III/A/2 – Kompetenzcenter A des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport eingebracht (GZ: 2020-0.744.838). Die Bewertungsnote des BMKÖS erging am 11. März 2021 (GZ: 2020-0.802.231).

 

Mit Inkrafttreten des Personalplans 2022 am 1. Jänner 2022 erhielt das Bundesministerium für Arbeit vier Planstellen zur Bedeckung der vom BMKÖS bewerteten Arbeitsplätze der Internen Revision.

 

Die zuvor dargestellten entsprechenden Vorarbeiten und Abstimmungen mit dem BMKÖS wurden von der damals provisorisch betrauten Leitung des Präsidiums sowie der provisorisch betrauten Leitung der Abteilung für Personalangelegenheiten durchgeführt.

 

Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.

 

Zu den Fragen 5 bis 6 und 8 bis 10

Im Rahmen ihrer Überwachungsfunktion führt die Interne Revision grundsätzlich vorrangig vergangenheitsorientierte Prüfungen durch. Der Prüfzeitraum liegt somit in der Vergangenheit. Die Interne Revision ist daher grundsätzlich befugt Verwaltungsfälle ab der Gründung des Ressorts im Jänner 2020 zu prüfen. Der konkrete Prüfzeitraum wird für das jeweilige Prüfthema vorab im Revisionsplan festgelegt werden.

 

Die Durchführung von Prüfungen ist nach Erstellung der Revisionsordnung und Festlegung eines Revisionsplans ab Juli 2022 geplant. Mit Abschluss der ersten Prüfungen ist im Jahr 2023 zu rechnen.

 

Tatsache ist, dass das Ministerium Kocher seit nunmehr knapp zweieinhalb Jahren ohne Interne Revision tätig ist. Gleichzeitig hat dieses Bundesministerium mit dem Arbeitsmarktservice (AMS), der Verwaltung der gesamten Arbeitslosengelder inklusive Arbeitsmarktförderung, den Kurzarbeitshilfen, dem Insolvenzentgeltfonds und den Arbeitsinspektionen ein Euro-Milliarden-Budget zu verwalten.

Gleichzeitig kam es rund um die Causa „Hygiene Austria“, mutmaßlicher Kontakte zu Wirtschaftslobbyisten, dem Transfer von vertraulichen Akten aus dem Bestand der ehemaligen Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (Neue ÖVP) an das Staatsarchiv, vorsätzlich nicht beantworteter Anfragen der Opposition am laufenden Band, den dubiosen Vorgängen rund um den Tausch von Diensthandys im Ministerbüro und der Person von Generalsekretärin und Kabinettschefin Mag. Eva Landrichtinger zu einer Reihe von Vorgängen, die einer unabhängigen und lückenlosen Aufklärung bedürfen. Eine funktionierende und unmittelbar tätige Innenrevision, die aufklärungsbedürftige Vorgänge prüft, ist daher ein Gebot der Stunde. Dies umso mehr, damit das dubiose Amtsverständnis aus dem bisherigen Arbeitsministerium nicht auf das neue „Superministerium“ für Arbeit und Wirtschaft übertragen wird.


 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der amtierende Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass im derzeitigen Bundesministerium für Arbeit bzw. im zukünftigen Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine voll funktionsfähige Interne Revision ihre Arbeit aktiv aufnimmt und alle aufklärungsbedürftigen Sachverhalte seit 1.1. 2020 einer Überprüfung unterzogen werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.