2545/A XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Bösch, Ing. Mag. Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die langfristige Finanzierung der Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres (Streitkräfteentwicklungsgesetz – SEG), erlassen wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die langfristige Finanzierung der Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres (Streitkräfteentwicklungsgesetz – SEG), erlassen wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz über die langfristige Finanzierung der Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres (Streitkräfteentwicklungsgesetz – SEG):
§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt die langfristige Finanzierung der Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres.
§ 2. Dem Bundesheer obliegt gemäß Art 79 B-VG die militärische Landesverteidigung. Darauf sind die Finanzierung und Entwicklung des Bundesheeres auszurichten.
§ 3. (Verfassungsbestimmung) Zur Erreichung des Zieles in § 2 sind in jedem zu beschließenden Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages finanzielle Mittel von mindestens ein Prozent des Bruttoinlandsproduktes zum Zweck der militärischen Landesverteidigung (militärische Angelegenheiten) vorzusehen.
§ 4. Die Bundesregierung hat dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres vorzulegen.
§ 5. (Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
Begründung
Die Bundesregierung ignorierte bisher den katastrophalen Zustand und die dramatische Unterfinanzierung des österreichischen Bundesheeres! Auch wenn von der ÖVP gerne ins Treffen geführt wird, dass wir jetzt das höchste Budget aller Zeiten für das Militär haben, ist das Bundesheer weit weg davon, seine von der Bundes-Verfassung vorgegebene Aufgabe, die militärische Landesverteidigung, auch nur in Ansätzen erfüllen zu können.
Die problematische finanzielle Ist-Situation hat zum einen der Generalstab in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ und zum anderen der Bericht „Unser Heer 2030“ ganz klar dargestellt.
Das Bundesheer als die bewaffnete Macht der Republik Österreich bedarf zum Zweck der Wiederherstellung der Fähigkeit der militärischen Landesverteidigung gemäß Art. 79 B-VG eine langfristige finanzielle Planungssicherheit.
Diese langfristige Planungssicherheit kann es nur geben, wenn das Budget in entsprechendem Umfang für mehrere Jahre über Gesetzgebungsperioden und Regierungswechsel hinaus gesichert ist. Diese Sicherheit soll mit einer Verfassungsbestimmung Rechnung getragen werden. Damit sind Änderungen bei der Budgethöhe für die „Militärischen Angelegenheiten“ nur mit zweidrittel Mehrheit und somit alleine durch die Regierungsparteien wenig wahrscheinlich.
Eine langfristige budgetäre Sicherheit sorgt dafür, dass das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Auftrag, die militärische Landesverteidigung und damit die Sicherheit Österreichs, wieder erfüllen kann.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für Landesverteidigung zuzuweisen.