2546/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 18.05.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Fracking-Verbot in Österreich
Anlässlich der ersten Debatte über ein Verbot von Schiefergas-Fracking in Österreich 2014 sprachen sich FPÖ,[1] Grüne[2] und NEOS[3] entschieden für ein solches Verbot aus. ÖVP und SPÖ hingegen wollten lediglich die Option eines „temporären Fracking-Verbots“ prüfen.[4] Freilich wurde die Option nie gezogen und ein Fracking-Verbot nie beschlossen. In einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schlug die ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck daher unlängst – getreu der Redewendung „steter Tropfen höhlt den Stein“ – vor, den Import von russischem Gas durch Fracking zu ersetzen: „Die EU muss auf Fracking setzen“, forderte die türkise Ministerin. „Es gibt Methoden, um Schiefergas umweltfreundlich zu fördern. Wir dürfen uns nicht verschließen und mit dem technologischen Stand von vor 20 Jahren argumentieren.“[5]
Das sogenannte Hydraulic Fracturing, kurz „Fracking“ genannt, ist eine gängige Fördermethode von Schiefergas. Dabei wird das Gas, welches im Gestein gebunden ist, unter hohem Druck mit einem Gemisch aus Unmengen von Wasser, Sand und hochgiftigen Chemikalien durch das Sprengen des Gesteins freigesetzt. Ein Teil dieser kontaminierten Flüssigkeit bleibt im Boden, während das Lagerstättenwasser, das sowohl radioaktive Substanzen sowie Schwermetalle und Benzol enthalten kann, an die Oberfläche gespült wird. Durch die Methode des bodennahen Frackings können die kanzerogenen und mutagenen Chemikalien in das Grundwasser gelangen. Bei Unfällen und Zwischenfällen im Bereich der Förderung gelangt dieses hochgiftige flüssige Gemisch auf die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen einerseits, aber auch in das Grundwasser und in benachbarte Gewässer. Damit ergeben sich aus der dieser Art der Gasgewinnung mehrere Gefahren für Mensch und Umwelt mit unabsehbaren Folgen:
· Wasserverschmutzung: Die Fracking-Flüssigkeit ist mit Chemikalien versetzt, die durch Lecks ins Grundwasser gelangen könnten. Mögliche Umweltauswirkungen sind abhängig von der genauen Zusammensetzung der Fracking-Flüssigkeit, deren Verhalten im Untergrund sowie deren Verbleib und daher unvorhersehbar.
· Flowback: Offen bleibt auch, was mit der Flüssigkeit passiert, die nach dem Fracking-Vorgang an die Oberfläche kommt, dem sogenannten Flowback. Kann dieses Abwasser gereinigt werden, oder soll es gelagert werden?
· Transformationsprodukte: Beim Fracking könnten auch neue Chemikalien entstehen, wenn die Fracking-Flüssigkeit in die tiefen Gesteinsschichten kommt und sich mit Stoffen verbindet, die dort von Natur aus vorkommen (Lagerstättenflüssigkeit). Forscher haben bereits im Jahr 2016 herausgefunden, dass dadurch bedenkliche Chemikalien entstehen können.
· Hoher Wasserverbrauch: Der Wasserbedarf für das hydraulische Fracking kann mehrere tausend Kubikmeter pro Bohrung betragen.
· Freisetzung von Treibhausgas: Durch unkonventionelles Fracking entweicht das Gas Methan aus den Bohrlöchern. Methan hat pro Molekül einen deutlich höheren Treibhauseffekt als CO₂ und trägt somit erheblich zur Erderwärmung bei.
· Erdbebengefahr: Der Druck, der im Gestein künstliche Risse erzeugt, kann Erdstöße auslösen. Großbritannien stoppte das Fracking im Jahr 2019 aufgrund der erhöhten Erdbebengefahr.[6]
Das Festhalten an der Förderung fossiler Energieformen bedeutet einen Rückschritt in der heimischen Energiepolitik. Unser Ziel muss es vielmehr sein, die Unabhängigkeit von Energieimporten zu erreichen, ohne in der Abhängigkeit von endlichen Ressourcen zu landen. Es gilt daher das Augenmerk auf den Ausbau von erneuerbaren Energieformen zu setzen, um mittelfristig energieautark zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche ein generelles nationales Verbot der Schiefergasgewinnung durch bodennahes Fracking eingeführt wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.
[1] Vgl. den Antrag der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Fracking"-Verbot in Österreich (zur Schiefergasgewinnung) aus dem Jahr 2014: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00252/index.shtml
[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00138/index.shtml
[3] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00657/index.shtml
[4] https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK0878/#XXV_A_00252
[5] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gasembargo-gegen-russland-oesterreich-ist-dagegen-18005601.html
[6] Vgl. auch https://www.deutschlandfunk.de/fracking-gasgewinnung-deutschland-soeder-100.html